Főrendiházi irományok, 1887. XIV. kötet • 742-757. sz.

Irományszámok - 1887-742

14 DCCXLIT. SZÁM. Nummer des zur Zeit des Vetrags­ab8chlusses gilti­gen allg. deutschen Zolltarifes Benennung der Gegenstände Mark per 100 kg. e) 2. <) 3. 7) *) ß) aus 7 a) aus 8 9 a) b)*) ff Y) ») •) aus e) aus /} 9) h) eisen; Pflugschaareneisen ; Eck- und Winkeleisen; Eisenbahn­schienen ; Eisenbahnlaschen, Unterlagsplatten und Schwellen Anmerkung: Schmiedbares Eisen in Stäben, nicht über 12 cm. lang, zum Umschmelzen Eisenwaaren, grobe : anderweitig nicht genannte, auch in Verbindung mit Holz . abgeschliffen, gefirnisst, verkupfert, verzinkt, verzinnt, verbleit oder emaillirt, jedoch weder polirt noch lackirt; ebenso alle Schlittschuhe, Hämmer, Beile, A exte, ordinäre Schlösser, grobe Messer, Sensen, Sicheln, Striegeln, Thurmuhren, Schrauben­schlüssel, Winkelhaken, Holz-, Schloss-, Rad- und Draht­schrauben, Zangen, gepresste Schlüsse], Dung- und Heugabeln Handfeilen, Degenklingen, Hobeleisen, Meissel, Tuch-, Schneider-, Hecken- und Blechscheeren, Sägen, Bohrer, Schneidkluppen, Maschinen- und Papiermesser und ähnliche Werkzeuge . . Eisenwaaren, feine: aus feinem Eisenguss, als : leichtem Ornamentguss, polirtem Guss, Kunstguss, schmiedbarem Guss ; aus schmiedbarem Eisen, polirt oder lackirt; Messer, Scheeren, Stricknadeln, Häkelnadeln, Schwertfegerarbeit u. s. w., alle diese Gegenstände, anderweitig nicht genannt, auch in Verbindung mit Holz und anderen Materialien, soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20 fallen Erden und rohe mineralische Stoffe, auch gebrannt, geschlemmt oder gemahlen, 'ungleichen Erze, auch aufbereitete, soweit diese Gegenstände nicht mit einem Zollsatze namentlich betroffen sind Flachs und Hanf, roh, geröstet, gebrochen oder gehechelt, auch Werg und andere Abfälle Weizen Roggen Hafer Buchweizen Hülsenfrüchte Andere nicht besonders genannte Getreidearten Gerste Raps, Rübsaat, Mohn, Sesam, Erdnüsse und anderweit nicht genannte Oelfrüchte . Mais Malz (gemalzte Gerste) Anis, Koriander, Fenchel und Kümmel Weinbeeren, frische, zum Tafelgenuss (Tafeltrauben) Mit der Post eingehende Sendungen von Tafeltrauben von 5 kg. Bruttogewicht und weniger Andere frische Weinbeeren Andere frische Weinbeeren (Trauben der Weinlese), in Fässern oder Kesselwagen eingestampft, werden ohne Rücksicht auf eine etwa eingetretene Gährung — wenn die eingestampfte Masse alle Theile der Frucht, neben dem Safte also auch noch die Kämme, Kerne und Schalen (Bälge oder Hülsen) der Trauben enthält — zugelassen zum Zollsatze von . . 2-50 1-50 6— IQ— 15 — 24- — frei frei 350 3-50 2-80 2-— 1-50 1— 2 — 1-60 3-60 3 — 4'— frei 10 — 4—

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