Főrendiházi irományok, 1887. VII. kötet • 377-435. sz.

Irományszámok - 1887-425

GDXXV. SZÁM. 383 2­Ik csatolmány a 42ő. számú iromány mellékletéhez. B) melléklet. Nr. Lit. g Mark ^ d. R. Viereinhalb-procentige vereinigte Priorität-Anleihe der unten genannten Ungarischen Eisenbahnen vom Jahre 1888. Zinsen und Capital zahlbar in Gold. Zu Investitionszwecken emittirt im Gesammtbetrage von 30,620.000 d. i. Dreissig Millionen sechshundertzwanzigtausend Mark deutscher Reichswährung mit Special-Garantie und Haftung des ungarischen Staates. Partialobligation über -JÖ! Mark deutscher Reichswährung. Auf Grund des Gesetz-Artikels XVII vom Jahre 1888 ist der Ungarischen Nordostbahn, der k. k. priv. Kaschau Oderberger Eisenbahn und der Ersten Ungarisch-Galizischen Eisen­bahn behufs Investitionen eine gemeinsame 472°/<>-ige Prioritäts-Anleihe im Gesammtbetrage von 30 620.000 Mark deutscher Reichswährung bewilligt worden, wovon : M. 16,912.200-— auf die Ungarische Nordostbahn, > 7,477.000*— auf die k. k. priv. Kaschau Oderberger Eisenbahn, > 6,230.000*— auf die Erste Ungarisch-Galizische Eisenbahn, zusammen M. 30,620.000'— entfallen. Dieser Betheiligung gemäss haben zur Verzinsung und Tilgung dieser Anleihe: die Ungarische Nordostbahn eine Annuität von 819.468'o7 " * * die k. k. priv. Kaschau-Oderberger Eisenbahn eine Annuität von 362.292*47 die Erste Ungarisch-Galizische Eisenbahn eine Annuität v on . 301.908-78 zusammen . . . 1,483.669*32 ohne Solidarität beizutragen. Der Ungarische Staat hat für diesen Gesammtbetrag von M. 1,483.669*32 d. R., welcher zur Verzinsung und Tilgung dieses vereinigten Anlehens bestimmt ist, den betheiligten a S3 M ® S tó

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