Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 52. (2007)

SCHMIED-KOWARZIK, Anatol: Die 80-Millionenschuld und die wirtschaftlichen Ausgleichsverhandlungen zwischen Cisleithanien und Ungarn

Anatol Schmied-Kowarzik stieß er aber nicht nur auf den härtesten Widerstand der ungarischen Oppositionsparteien, sondern auch den großer Teile seiner eigenen, der liberalen Partei.97 Besonders bemerkenswert an dieser Situation war, dass eigentlich nicht die Diskussion um das eigene Zollgebiet oder die selbständige Aufrechterhaltung der Wirtschaftsgemeinschaft im Mittelpunkt des Interesses stand, sondern nur die Person Bänffys. Gegen ihn persönlich richtete sich die nun auch in Ungarn jegliche Parlamentstätigkeit verhindernde Obstruktion, die neben der Opposition auch Teile der liberalen Partei mittrugen. So machte Albert Graf Apponyi mit dem Adressentwurf vom 25. November 1898 klar, jedem anderen Ministerpräsidenten, nur nicht Bänffy würde ohne Schwierigkeiten die selbständige Verlängerung der Wirtschaftsgemeinschaft bewilligt werden.98 Bänffy musste ohne reguläres Budget und ohne ein Gesetz, das die wirtschaftlichen Beziehungen zu Cisleithanien regelte, in das Jahr 1899 treten. Er konnte sich noch einige Zeit mit dem so genannten „ex lex“-Zustand halten, doch musste ihn Franz Joseph Ende Februar 1899 fallenlassen. An seine Stelle trat Kalman (Kolomann) von Széll, der schon während der Ausgleichsverhandlungen 1875-1878 Finanzminister gewesen war. Széll wurde dann vom Parlament nicht nur die selbständige Aufrechterhaltung der Wirtschaftsgemeinschaft für das Jahr 1899 bewilligt, ihm gelang es auch, die Zustimmung des Reichstages für einen längerfristigen Ausgleich mit Cisleithanien bis Ende des Jahres 1907 zu erhalten. Außerdem wurde es durch die Zustimmung der ungarischen Quotendeputation zu einer drei prozentigen Erhöhung der ungarischen Quote von faktisch 31,4 auf 34,4 Prozent möglich, statt einer Verlängerung des Ausgleiches von 1887 den zwischen Badeni und Bänffy ausgehandelten neuen Ausgleiche ins Leben treten zu lassen. Darauf konnten sich beide Regierungen im September 1899 einigen - zwar erfolgte die endgültige Regelung der Quotenfrage erst im Dezember, doch lagen auch ihre Grundzüge schon im September fest. Allerdings lastete auch diesem Thun-Széll’schen Ausgleich die „selbständige Aufrechterhaltung der Wirtschaftsgemeinschaft“ an, d. h. beide Teile erließen die Gesetze dieses Ausgleiches nicht als Vereinbarungen zwischen ihnen, als Bündnis, sondern unabhängig voneinander: in Ungarn als eigenes unabhängiges Gesetz und in Cisleithanien wieder durch Notverordnungen. 97 Hanâk, Péter: A dualizmus vâlsâgnak kezdetei a 19. szâzad végén [Der Beginn der Krise des Dualismus am Ende des 19. Jahrhunderts]. In: Magyarorszag törtenete [Geschichte Ungarns], Bd. 7/1 1890-1918, hrsg. Péter Hanâk, (149-234) S. 221-222. 98 Desput, Joseph Franz: Die Krise des Dualismus und die öffentliche Meinung 1897-1902, Bd. I, Diss. Graz 1977, S. 274. Die deutsche Übersetzung des Adressentwurfes der Nationalpartei in: Pester Lloyd, Abendblatt Nr. 273 vom 25. November 1898, 1. Seite. 222

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