Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 52. (2007)
SCHMIED-KOWARZIK, Anatol: Die 80-Millionenschuld und die wirtschaftlichen Ausgleichsverhandlungen zwischen Cisleithanien und Ungarn
Anatol Schmied-fCowarzik zur Rückzahlung kommen, müsse auch Ungarn seinen Teil dazu beitragen, dies sei nicht im Betrag der 29 188 000 Gulden enthalten, die Ungarn jährlich zahle. Außerdem müsse es auch noch eine Beteiligung Ungarns an den Dividendenzahlungen geben.20 Der ungarische Standpunkt hingegen war, die 80-Millionenschuld sei nicht unifiziert worden und gehöre daher in den Bereich derjenigen Schulden, die Cisleithanien auf sich genommen habe und für die Ungarn einen Fixbetrag von 1 150 000 Gulden jährlich zahle. Diese Schuld gehe Ungarn nichts an.21 Aktuell war die Frage der 80-Millionenschuld 1868 deshalb geworden, weil durch die geringen Gewinne der Bank für das Jahr 1868 eine Dividendenauszahlung von sieben Prozent nicht möglich war und so Kosten in Höhe von etwas mehr als 340 000 Gulden entstanden. Diese forderte nun die Oesterreichische Nationalbank. Weil sich Ungarn weigerte, an diesen 340 000 Gulden mitzuzahlen und Cisleithanien kein Präjudiz durch seine Alleinzahlung schaffen wollte, blieb die Monarchie der Bank diese Zahlung schuldig und im Wirtschaftsausgleich von 1878 musste die Bank dann schließlich auf die noch ausstehende Zahlung gänzlich verzichten.22 II. Die vorläufige Einigung in der 80-Millionenschuldfrage im Wirtschaftsausgleich 1878 Die Verhandlungen zum Wirtschaftsausgleich von 1878 standen im Zeichen vieler und bedeutender Differenzpunkte zwischen Ungarn und Cisleithanien. Häufig mit entgegen gesetzten Interessen mussten die Regierungen und Parlamente versuchen, Einigungen zu erzielen: in den Zollfragen - Schutzzoll- oder Freihandelspolitik -, in den Verzehrungssteuern - das von Ungarn geforderte und von Cisleithanien bekämpfte Überweisungsverfahren -, in dem neuen Quotenabkommen, in dem beide Seiten versuchten, selber möglichst wenig zahlen zu müssen und in den neuen Bankstatuten, wo Cisleithanien hoffte, die alte zentralistische Organisation aufrecht zu erhalten, Ungarn hingegen eine dualistische Struktur anstrebte. Trotz aller Schwierigkeiten in diesen Fragen war es aber gerade die Klärung der 80-Millionenschuld, die auch die kompromissbereiten Gemüter in beiden Teilen der Monarchie an den Rand ihrer Nachgiebigkeit brachte. 20 Ebenda,S.65. 21 Sutter Berthold: Die Ausgleichsverhandlungen zwischen Österreich und Ungarn 1867-1918. In: Der österreichisch-ungarische Ausgleich 1867. Seine Grundlagen und Auswirkungen, hrsg. von Theodor Mayer, München 1968, S. 85 22 Hölzl: Ausgleichsverhandlungen, S. 214. Gesetz vom 27. Juni 1878, R.G.B1. Nr. 65/1878, Artikel IV. 184