Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 51. (2004)
ORTLIEB, Eva: Die „Alten Prager Akten“ im Rahmen der Neuerschließung der Akten des Reichshofrats im Haus-, Hof- und Staatsarchiv in Wien
Die .Alten Prager Akten’ im Rahmen der Neuerschließung der Akten des Reichshofrats Auf den ersten Blick scheint das immerhin doppelt so viele Kategorien vorsehende Schema zur Neuverzeichnung der Reichshofratsakten deutlich von den .Frankfurter Grundsätzen’ abzuweichen. Viele Änderungen erklären sich jedoch aus technischen oder praktischen Gesichtspunkten. So stellt beispielsweise die Kategorie RHR 1 eine von der Datenbank intern vergebene Identifizierungsnummer dar, die der Lokalisierung eines Datensatzes in der Datenbank dient. Überwiegend technische Gründe habt auch die Aufspaltung der Kategorien RKG 5 in RHR 9 und 10 sowie RKG 8 in RHR 15 und 16. Sie dient der besseren Verwaltung der gespeicherten Informationen. RHR 2 und 4 tragen der erwähnten Tatsache Rechnung, dass die reichshofrätlichen Akten in verschiedenen Serien mit je eigenen Findbehelfen überliefert sind. RHR 2 gibt die relevante Serie an, RHR 4 ermöglicht die Rückbindung des fraglichen Datensatzes an den zugehörigen Eintrag im Behelf. Praktische Gründe hat die Eingabe der Laufzeit eines Verfahrens als eigene Kategorie (RHR 7); die Information selbst wird auch für die RKG-Akteninventare erhoben. Analog zu den .Frankfurter Grundsätzen’ sieht die Neuverzeichnung der Reichshofratsakten die Angabe von Klägern bzw. Antragstellern (RHR 5), Beklagten bzw. Antragsgegnern (RHR 6) sowie der Agenten am RHR (RHR 8) vor, die in etwa den reichskammergerichtlichen Prokuratoren entsprechen. Platz enthält der Datenbankentwurf außerdem für die zeitgenössische Bezeichnung des Verfahrens - die angesichts des Fehlens der reichskammergerichtlichen Spezialprotokolle in der Regel allerdings dem .Rubrum’ der Reichshofratsakten, einem von Behörde oder Parteien auf der Rückseite jedes Schriftstücks notierten Inhaltsvermerk, entnommen werden muss - sowie für ein modernes Regest, das eine Zusammenfassung von Gegenstand und Verlauf eines Verfahrens, aber auch der wichtigsten Argumente der Beteiligten zur Verfügung stellen soll (RHR 9 und 10). RHR 12 weist ebenso wie RKG 6 im Fall von Appellationsprozessen diejenigen Gerichte nach, von denen an das Höchstgericht appelliert wurde. RHR 14 bietet analog zu RKG 7 Raum für Informationen über Aktenbeilagen. In die Kategorie RHR 15 können Querverweise auf andere Verfahren eingetragen werden, RHR 16 enthält Hinweise auf Umfang und Vollständigkeit der Akte, eventuell festzustellende Schäden und die Prozesssprache (sofern nicht Deutsch). Eine echte Erweiterung der .Frankfurter Grundsätze’ stellen die Kategorien RHR 11 und 13 dar. RHR 11 klassifiziert ein Verfahren hinsichtlich seiner Verfahrensform, gibt also an, ob es sich etwa um einen Mandats- oder Zitationsprozess, einen Reskriptprozess oder ein Appellationsverfahren, eine Nichtigkeitsbeschwerde oder eine Kommission handelt. Die Bereitstellung dieser Information ermöglicht zügige Antworten auf Fragen wie beispielsweise nach dem Anteil von erst- und zweitinstanzlichen, summarischen und ordentlichen Verfahren vor dem RHR und erleichtert die Suche nach entsprechenden Akten. RHR 13 bietet Raum, den Anteil des Gerichts an einem Verfahren explizit nachzuweisen. Einzutragen sind an 599