Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 51. (2004)
LECHNER, Elmar – NIKIRSA, Marija – OSACZUK, Sergij: Bestände des Staatlichen Archivs Chernivtsi/Czernowitz betreffend die Bildungsgeschichte in der österreichischen Epoche der Bukowina (1775–1918)
Bestände des Staatlichen Archivs Chemivtsi/Czernowitz 3 besteht aus 52 Akten: Sitzungsprotokolle des Landesschulrats (1893); Lehrpläne für Volksschulen, die vom steirischen LSR übersandt wurden (1873); Baupläne; Preislisten, Protokolle und andere Dokumente über den Anbau und die Renovierung von Räumen des I. Staatsgymnasiums; Jahresberichte der Pflichtschulen und der Gymnasien; Akten über die Eröffnung und Tätigkeit der Schulen; Ernennung, Entlassung und dienstliche Versetzung der Lehrer; Briefwechsel mit dem Ministerium über die Einrichtung von Parallelklassen; Ankauf diverser Lehrmittel; Personalakten und Qualifikationsverzeichnisse der Lehrer der Bukowina; Berichte der Schulinspektoren. - Reg. 4 schließlich beinhaltet 62 Akten aus den Jahren 1869 bis 1918 (alphabetisches Verzeichnis der eingegangenen Schriftstücke). 2. Der Czernowitzer Bezirksschulrat (BSR): F. 762 Auch die Einrichtung von Bezirksschulräten geht auf das Reichsgesetz vom 8. Februar 1869 betreffend die Schulaufsicht zurück. Damit wurden die bis dahin zuständigen Bezirksbehörden vom Recht und der Pflicht der Schulaufsicht entbunden. Die territoriale Kompetenz der BSR deckte sich mit jener der Bezirksverwaltungsbehörde. Auf Grund dessen existierten im Kronland Bukowina Bezirksschulräte mit Sitz in Czernowitz, Kotzman, Wiznitz, Storonetz, Radautz, Suczawa, Kimpolung und Sereth. Zum Tätigkeitsbereich der BSR gehörte u. a.: Aufsicht über die Schulen, Eröffnung und Erweiterung der Schulen, Lehrerfortbildung, Abwicklung von Schulinspektionen, Erstattung von Berichten und Vorschlägen an die Vorgesetzte Behörde. Die Sitzungen des BSR fanden mindestens einmal im Monat statt, Beschlüsse wurden mit Stimmenmehrheit gefasst. Gegen solche konnte man beim LSR Berufung einlegen. Der BRS bestand in der Regel aus dem Chef der Bezirksbehörde als Vorsitzendem, aus je einem Geistlichen der griech.-oriental., der röm.-kath. und der evangelischen Konfession, aus einem Vertreter des mosaischen Glaubensbekenntnisses, wenn die Zahl der betreffenden Konfessionszugehörigen im Bezirk mehr als 2 000 betrug sowie aus zwei Repräsentanten des Lehrerstandes. Wahlen zum BSR fanden alle 6 Jahre statt. Die Wahlergebnisse mussten dem Vorstand der Bukowiner Landesbehörde vorgelegt werden. Das Wiener Ministerium hat die Bezirksschulräte nach erfolgter Wahl für sechs Jahre ernannt. Die Aufsicht über den Religionsunterricht in den Schulen erfolgte durch die Vertreter der einzelnen Kirchen. Dem BSR unterstanden die Ortsschulräte; sie wurden im Jahre 1918 aufgehoben. Der Aktenbestand F. 762 enthält ein Register mit 9 Akten für die Jahre 1894 bis 1918. Darunter finden sich Angaben über den Besuch der einzelnen in den betreffenden Bezirken gelegenen Schulen, Akte über die Befreiung vom Wehrdienst (1918), Bitten 569