Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 49. (2001) - Quellen zur Militärgeschichte – 200 Jahre Kriegsarchiv
TEPPERBERG, Christoph: Das Militärmatrikelwesen in Österreich
Christoph Tepperberg nunmehr den Feldsuperioren (1869-1904 „Militärpfarrer“ genannt), den in den Heeresanstalten eingeteilten und den exponierten katholischen Felderzpriestern und Feldkuraten, den geistlichen Professoren in den Militär-Erziehungs- und Bildungsanstalten, den griechisch-orientalischen Felderzpriestem und Feldkuraten, den evangelischen Feldsenioren und Feldkuraten sowie den in größeren Gamisonsorten mit der subsidiarischen Militärseelsorge betrauten Zivilgeistlichen (§ 1). Zur urkundlichen Ausfertigung von Auszügen aus den Militärmatriken waren diese Organe - wie erwähnt - nur außerhalb des Geltungsbereiches des ungarischen Gesetzesartikels XXXIII vom Jahre 1894 und innerhalb desselben nur hinsichtlich der bis zum 1. Oktober 1895 protokollierten Matrikelfalle berufen (§ 1). Bis zum Ausbruch des Ersten Weltkrieges wurden noch einige ergänzende Erlässe publiziert. So wurde den Matrikelführem mit Erlass des k. u. k. Kriegsministeriums vom 10. April 1906 aufgetragen, bei allen Originalprotokollen von Tauf-, Trauungs- und Sterbefällen die Heimatszuständigkeit des Vaters, des Kindes bzw. der verstorbenen Person auf Grund des Heimatscheines zu vermerken;* *9 und mit Erlass vom 4. Mai 1912 wurden die nicht-katholischen Militärmatrikelführer angewiesen, nur diejenigen Funktionen zu protokollieren, die sie selbst vollzogen hatten.9" Kriegsmatrikelführung im Okkupationsgebiet Die Matrikulierungsvorschriften enthielten stets auch Bestimmungen für den Kriegsfall. Ein besonderes Augenmerk wurde dieser Materie seit der Einführung der Legitimationsblätter zugewendet. So zerfielen die Vorschriften von 1878, 1887 und 1904 jeweils in zwei Abschnitte, wobei der zweite Abschnitt die „Matrikel- Führung im Kriege“ bzw. ,, Matrikel fúhrung während der Mobilität“ zum Gegenstand hatte. Im Okkupationsgebiet (Bosnien und Herzegowina) wurden die Militärmatriken wegen der instabilen Dislokationsverhältnisse bis zum Jahre 1905 nicht nach den Bestimmungen für die ,, Matrikelfährung im Frieden ", sondern nach den Bestimmungen der ,,Matrikel fúhrung während der Mobilität“ behandelt. Demnach hatten die Militärseelsorger ihre Matrikelfälle in losen Temionen (Matrikelbögen) monatsweise dem Feldsuperiorat in Sarajevo einzusenden, welches alle Matrikelfälle in die Feldsuperioratsmatrikel übertrug und sodann die Temione dem Apostolischen Feldvikariat übermittelte. Dieses wiederum hatte die Protokollierung einzelNr. 124; K.A, Militärimpressen, Nr. 6430 (1904); Wagner: Die k. (u.) k. Armee, S. 537; Kinzl: Darstellung der historischen Grundlagen, S. 128. *9 Schulmeisters Normaliensammlung für das k. u. k. Heer. Bd. 1 - 3. Wien 1913-1914, Bd. 2, S. 1342, Nr. 5966 (KM, Abt. 9, Nr. 2608, 10. April 1906). 99 Schulmeisters Normaliensammlung. Bd. 2, S. 3265, Nr. 7961 (KM, Abt. 9, Nr. 3030, 4. Mai 1912). 82