Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 49. (2001) - Quellen zur Militärgeschichte – 200 Jahre Kriegsarchiv

DOMNANICH, Renate: Die Militärmatriken und andere Bestände des Kriegsarchivs als Quellen der genealogischen Forschung

und Herkunft der Eltern ist weder zu Beginn des Militärdienstes in den Assentlisten noch später in den Musterlisten vorgesehen. Lediglich der (eher seltene) Vermerk „Soldatenkind des eigenen Regiments“ ermöglicht hier weitere Forschungen. Ge­naue Heiratsdaten sind in den Musterlisten ebenfalls nicht eingetragen.25 Bei den Offizieren ist in Verbindung mit der erlegten Heiratskaution lediglich die zum Zeitpunkt der Heirat bekleidete Charge angeführt.26 Eine Durchsicht des fünfbändi- gen Verzeichnisses der Militärmatriken27 gibt Aufschluss darüber, ob Immatrikula­tionen aus der betreffenden Zeit hier verfügbar sind. Während uns für die Forschung nach Offizieren mehrere Findbehelfe (primär: Musterlisten-Kartei und gedruckter Militär-Schematismus) zur Verfügung stehen, gleicht die Suche nach einfachen Soldaten und Unteroffizieren speziell im Zeit­raum, in dem die Musterlisten geführt wurden, sofern die Angabe eines Truppen­körpers fehlt, jener nach der sprichwörtlichen Stecknadel im Heuhaufen. Die Kenntnis des Truppenkörpers, bei dem die gesuchte Person gedient hatte, samt einem Stichjahr bietet einen Einstieg. Doch selbst wenn der Truppenkörper bekannt ist, gestaltet sich die Forschungsarbeit meist immer noch schwierig und zeitaufwändig, will man „seinen“ Soldaten bis zur Entlassung, möglicherweise bis zur Übersetzung in ein Militär-Invalidenhaus, bis zu seinem Tod während des Mi­litärdienstes bzw. bei einem Offizier auch bis zur Quittierung, gegebenenfalls bis zu seiner Pensionierung verfolgen. Der Vermerk eines Todesdatums einer aktiv dienenden Militärperson in der Ru­brik „Abgänge“ (dahingegen abgegangen) am Ende einer Musterliste bzw. in einer Monatstabelle, regt dazu an nachzuforschen, ob eine entsprechende Eintragung in den Sterbematriken vorhanden ist. Gegen Ende des Jahres 1820 wurde die Führung der Musterlisten durch die Grundbuchsführung2* abgelöst. Es war nunmehr für jede Militärperson ein eigenes Grundbuchsblatt29 zu führen. Die erste Anlage der Grundbücher hatte sich auf den mit Ende Oktober 1820 verbliebenen effektiven Stand zu gründen. Die Militärmatriken und andere Bestände des Kriegsarchivs 27 Nur in Ausnahmelallen wurde bei einer sehr detaillierten Angabe der Militärlaufbahn auch das Heiratsdatum hinzugeschrieben. 26 Gemäß Heiratskautionsnormale vom 7. Februar 1750 war die Erteilung einer Heiratslizenz an einen Offizier an den Erlag einer Heiratskaution gebunden. Vgl. Egger: Das Wiener Kriegsar­chiv und seine genealogischen Quellen, S. 25. 27 Vgl. die Aufstellungsübersicht zum Bestand „Militärmatriken“ von Karl Taferner in dieser Festschrift. 2* KA, Militärimpressen Nr. 883/5: 29. Dezember 1820, „Belehrung zur Grundbuchsführung für die k. k. Regimenter, Bataillons und Corps, so wie tür alle Militär-Branchen, welche Monaths-Acte und Muster-Acte legen.“ 29 Vgl. Egger: Das Wiener Kriegsarchiv und seine genealogischen Quellen, S. 28 f. - Der Bestand Grundbuchsblätter umfasst nach der zu Beginn der 1990er Jahre im Zuge der Übersiedlung des Kriegsarchivs erfolgten Einschachtelung mehr als 16.000 Kartons. 103

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