Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 49. (2001) - Quellen zur Militärgeschichte – 200 Jahre Kriegsarchiv

DOMNANICH, Renate: Die Militärmatriken und andere Bestände des Kriegsarchivs als Quellen der genealogischen Forschung

Renate Domnanich matriken entsprechende Eintragungen zu finden? Die Recherche-Ergebnisse sind entsprechend den individuellen Gegebenheiten durchaus unterschiedlich: Heiratete der noch im aktiven Militärdienst stehende Vater eines unehelichen Kindes nachträglich die Kindesmutter, dann wurde die Geburt des legitimierten Kindes in der Folge eingetragen, meist unter Hinzufügung des Heiratsdatums der Eltern. In den meisten Geburtsbüchem sind derartige Fälle zu finden, diese kamen also gar nicht so selten vor.” Wurde eine Ehe erst nach der Ruhestandsversetzung einer Militärperson ge­schlossen, wurden nachfolgend geborene Kinder nicht in den Militärmatriken ver­merkt, jedoch auch nicht eventuell vorhandene, legitimierte Kinder nachgetragen, selbst wenn diese zum Zeitpunkt des aktiven Militärdienstes des Vaters geboren worden waren. In derartigen Fällen besteht die Möglichkeit, Informationen aus aufbewahrten (asservier'ten) Akten des Hofkriegsrates11 * * 14 bzw. des Kriegsministeri­ums15 zu entnehmen. Wurden die betreffenden Akten vernichtet (cassiert), so sind meist noch in den Waisen-Pensionsprotokollen weiterführende Angaben zu fin­den. - Manchmal bewilligte nämlich der Kaiser die Auszahlung von Gnadengaben bzw. Gnaden-Erziehungsbeiträgen nach dem Tod einer Militärperson, wenn kein gesetzlicher Pensionsanspmch für die Hinterbliebenen gegeben war. Auf Verlangen des Vaters eines unehelichen Kindes wurde dieser im Taufproto­koll vermerkt.16 Der bestätigende Text lautete beispielsweise: Der hier als Vater eingetragene Sonder Albert war [bei der Taufe] zugegen, hat in Gegenwart der gefertigten Zeugen, die ihn der Person und dem Nahmen nach genau können, auch dem Seelsorger als glaubwürdige Zeugen wohlbekant sind, den Täufling als sein eigenes Kind erklärt, und als Vater eingetragen zu werden verlangt. — Sonder Albert, Vater; Heinrich Nowotny, Korporal, Zeuge und Nahmensfertiger; Pokorny Ja­kob, Zeuge. Die Geburt des unehelichen Sohnes Josef, geboren am 2. Jänner 1828, getauft am selben Tag in der Pfarrkirche zu Scharatiz17, von Albert Sonder, Gemeiner vom löbli­11 Vgl. dazu nur ein Beispiel von vielen: KA, Militärmatriken, AB 02752, DR Nr. 9, Geburts- und Taufbuch 1868-1917, hier 1893, fol. 1: Nach der Geburtseintragung des Adolf, geboren am 23.1.1893, ehelicher Sohn des Franz Markow, k. und k. Wachtmeister, folgen die Geburtseintra­gungen der älteren Geschwister Regina, geboren am 17.12.1885, und Robert, geboren am 25.3.1890, beide durch die nachgefolgte Ehe der Eltern am 3.5.1891 legitimiert. 14 Der Hofkriegsrat [in Hinkunft: HKR] war die von Ferdinand I. im Jahre 1556 gegründete militäri­sche Zentralstelle, die bis 3 1. Mai 1848 bestand. 15 Das Kriegsministerium [in Hinkunft: KM] wurde - nach der Revolution 1848 - am 1. Juni 1848 errichtet. 16 Das Patent Kaiser Josephs 11. vom 16. Oktober 1784 regelte die Eintragung der Väter unehelicher Kinder in den Taufprotokollen (KA, Archiv des Apostolischen Feldvikariats, Karton 175), vgl. dazu den Beitrag von Christoph Tepperberg in dieser Festschrift; - bei Grießl, Anton: Kirchli­che Vorschriften und österreichische Gesetze und Verordnungen in den Matriken- Angelegenheiten. Graz 1891, S. 11, wird fälschlicherweise das Patent vom 20. Februar 1784 an­gegeben. 100

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