Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 48. (2000)

AUER, Leopold: Das Haus-, Hof- und Staatsarchiv und die Geschichtswissenschaft. Zum 250 jährigen Jubiläum seiner Gründung

Leopold Auer eher kollektiven kulturellen Gedächtnisses entwickelte, in dem, um ein Wort des heiligen Augustinus zu zitieren, Himmel, Meer und Erde enthalten sind3. Die In­tentionen der Gründung waren zunächst freilich keine wissenschaftlichen. Es ging um die Interessen des Staates, die Ordnung seiner Verwaltung und des von ihr produzierten Schriftguts und um den Nachweis der eigenen Besitzansprüche im Licht der eben überstandenen Anfechtungen während der Schlesischen Kriege und des Acht Jahre dauernden Österreichischen Erbfolgekrieges. Insofern ordnete sich auch die Gründung des Haus-, Hof- und Staatsarchivs in den großen Rahmen der maria-theresianischen Reformen ein, durch die die Habsburgermonarchie dem in der Pragmatischen Sanktion gesteckten Ziel, ein unteilbares und einheitliches Gan­zes zu werden, näher gebracht werden sollte. Aber der Nachweis von Rechtstiteln und die Verwahrung des schriftlichen Niederschlags von Geschehnissen, die zu den zentralen Funktionen archivarischer Tätigkeit gehören, begründen zwangsläufig jenes aus zahllosen Informationen gespeiste kollektive Gedächtnis, das die Archive zu Speichern der Geschichte macht. Gegründet als Auslesearchiv zur Sammlung der für das regierende Haus und den Staat wichtigen Urkunden - aus dieser Funktion ergab sich dann auch seine etwas komplizierte, inzwischen durch Tradition geheiligte Bezeichnung - sollte das Haus-, Hof- und Staatsarchiv nach den von Kaiser Franz gebilligten Vorstellungen seines damaligen Direktors Joseph Hormayr durch die Übernahme des alten Ar­chivbesitzes der Habsburger, der Archive aufgelassener Klöster und der Altregi­straturen der Staatskanzlei zu einem Zentralinstitut aller für die Geschichte und das Interesse des Staates wichtigen Urkunden und Instrumente werden. Die Zuwächse nach dem Ende des Heiligen Römischen Reiches und nach dem Zusammenbruch Österreich-Ungams bedeuteten, wie sich heute rückblickend feststellen lässt, den Abschluss der Entwicklung des archivalischen Besitzstandes. Damit war jenes komplexe, vom 9. bis ins 20. Jahrhundert reichende, etwa 75 000 Urkunden und 150 000 archivalische Einheiten umfassende Gebilde von Archivkörpem entstan­den, als das sich uns das Haus-, Hof- und Staatsarchiv heute präsentiert, eines der großen europäischen Archive von übernationaler, ja weltumspannender Bedeu­tung4. Die Hebung der hier verwahrten Schätze war anfangs an strenge Auflagen ge­bunden und sollte vor allem den Interessen des Staates dienen, für den Staat oder die Dynastie Nachteiliges durfte nicht zugänglich gemacht und schon gar nicht veröffentlicht werden. Auch die wissenschaftliche Arbeit der Archivare war an­1 Augustinus: Confessiones lib. X, cap. 8 § 12; vgl. Auer, Leopold: Archival losses and their impact on the work of archivists and historians. In: Archivum 42 (1996), S. l-10,hierS. 1. 4 Zur Entwicklung des archivalischen Besitzstandes ist noch immer am besten Bittner, Ludwig (Hrsg ): Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs Bd. 1, Wien 1936, S. 1 1 *-48* heranzuziehen. 54

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