Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 48. (2000)
LILLA, Joachim: Die Vertretung Österreichs im Großdeutschen Reichstag
Die Vertretungen im Grossdeutschen Reichstag risch akribischen Fortschreibung des Verzeichnisses der Reichstagsabgeordneten'45. Der letzte Eintrag betreffend den Wahlkreis Österreich war der Tod des Abgeordneten Fitzthum am 10. Januar 1945’46. Der letzte quellenmäßige Nachweis der Arbeit der Reichstagsverwaltung stammte vom 4. April 1945145 * 147. Die Mandate der nominell noch vorhandenen 829 Reichstagsmitglieder, darunter 69 aus dem Wahlkreis „Vormaliges Land Österreich“ erloschen de jure mit der bedingungslosen Kapitulation des Deutschen Reiches und dem damit verbundenen Untergang seiner Hoheitsrechte am 8. Mai 1945. Die „Vertretung“ Österreichs im Großdeutschen Reichstag war keinesfalls eine repräsentative Vertretung im eigentlichen parlamentarischen Sinne. Die Auswahl und Aufstellung der Kandidaten erfolgte willkürlich unter erheblichem Zeitdruck. Die Zuteilung der Mandate erfolgte nicht minder willkürlich ohne Beschränkung oder Beachtung jedweder Rechtsnormen. Dies galt ebenso für die Neubesetzung frei gewordener Mandate, wo das gesetzlich weitergeltende Gebot, dass die Nachrücker zumindest auf dem geltenden Wahlvorschlag stehen müssten, in zahlreichen Fällen außer Acht gelassen, in mindestens zwei nachweisbaren Fällen durch Führerentscheid ersetzt wurde. 145 Vgl. RT-Verzeichn is 1943/45, S. 126-134. Rolf Fordon war der letzte Abgeordnete, dem noch am 08.12.1944 (!) ein Mandat zugeteilt wurde (ebenda S. 131). 144 Ebenda, S. 133. 147 Ebenda, Titelblatt. 259