Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 48. (2000)

GRÖBL, Lydia – HÖDL, Sabine – STAUDINGER, Barbara: Steuern, Privilegien und Konflikte. Rechtsstellung und Handlungsspielräume der Wiener Juden von 1620 bis 1640. Quellen zur jüdischen Geschichte aus den Beständen des Österreichischen Staatsarchivs

Lydia Gröbl - Sabine Hödl - Barbara Staudinger wurde die Fortsetzung der Kommission bei den Juden, weiterhin unter Androhung der Exekution, aufgetragen.Am 4. Juli erging ein Dekret, den Juden in Abschlag der begehrten Summe 2 000 fl. abzufordem und dem Grafen Collalto ausfolgen zu lassen.108 109 Drei Tage später berichteten Hurlacher und Plum dem Kaiser über die vorgenommene Sperre der zwei Synagogen und der vornehmsten jüdischen Ge­wölbe, Zimmer und Kästen.110 Am 18. Juli lag eine weitere Entschuldigung der Juden wegen der von ihnen begehrten Summe vor,"1 die dem Kaiser präsentiert wurde.112 * 114 Darin legten die Juden dar, dass sie bisher allen Zahlungsverpflichtungen nur mit „äußerster Ungelegenheit“ und „schwerer Antizipation“ nachgekommen wären; in diesem Fall könnten sie aber unter großen Unkosten und Mühen 8 000 fl. auf Pfand aufbringen und noch 1 500 fl. von ihrem eigenen Geld ohne Pfand und Wiedererstattung dargeben. Die Juden verliehen außerdem ihrer Hoffnung Aus­druck, dass der Kaiser auf Grund dieses Angebots die Kommissäre zur Wiederer­öffnung der Synagogen und Gewölbe veranlassen werde. Am folgenden Tag berichteten Hurlacher und Plum dem Kaiser, dass sich die Ju­den zur Zahlung von 3 000 fl. ohne Pfand und zinslos an den Landmarschall ver­pflichtet hätten.111 Somit wurde vom Kaiser verfügt, dass von den aufgebrachten 8 000 fl. an den Grafen Collalto 6 000 fl. gegeben werden sollten,"4 sowie die rest­lichen 2 000 fl. und die angebotenen 3 000 fl. möglichst bald einzufordem seien.115 In einem kaiserlichen Schreiben an die beiden Räte vom 6. August 1620 wurde festgelegt, dass sie von den Juden statt der begehrten 17 000 fl. die angebotenen 3 000 fl. sowie weitere 300 fl. zu Erstattung von 100 Eimern Wein annehmen und die Juden außerdem wegen der 17 000 fl. nicht belangt werden sollten,"6 was die­sen am 12. August bestätigt wurde.117 108 Siehe etwa HKA, Hf. Prot. 693 R (1620), fol. 150v, 4. Juli 1620, sowie HKA, Hf. Prot. 693 R (1620), föl. 157v, 14. Juli 1620. 109 Siehe Memorial zur Ausfertigung des Dekretes in HKA, Hf. Prot. 691 E (1620), fol. 205', und HKA, N. Ö. Herrschaftsakten, Fasz. W 61/C 43, fol. 371', sowie die Abschrift des Dekrets an Hurlacher und Plum in eb end a , fol. 372r, alle 4. Juli 1620. 110 Ebenda, fol. 402', 7. Juli 1620. Nach Messing: Kontributionen (wie Anm. 1), S. 34, konnten die Häuser selbst nicht gesperrt werden, da sie Christen gehörten. 111 HKA, Hf Prot. 691 E (1620), fol. 212', 18 Juli 1620. 112 HKA, N.Ö. Herrschaftsakten, Fasz. W 61/C 43, fol. 379'-380', 23. Juli 1620. 111 Ebenda, fol. 374'“v, 24. Juli 1620. 114 HKA, Hf. Prot. 693 R (1620), fol. 170', 2. August 1620, sowie HKA, N. Ö. Herrschaftsakten, Fasz. W 61/C 43, fol. 391'v, unter gleichem Datum. 115 Ebenda. 116 HKA, Hf. Prot. 693 R (1620), fol. 393', 6. August 1620; Eintragung in HKA, Hf. Prot. 693 R (1620), fol. 173' mit 7. August 1620. 117 Ebenda, fol. 175', und Konzept in HKA, N. Ö. Herrschaftsakten, Fasz. W 61/C 43, fol. 399', 12. August 1620. 166

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