Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 47. (1999)

SAPPER, Christian: Kinder des Geblüts – die Bastarde Kaiser Rudolfs II.

Christian Sapper Karl gelten. Auch hätte er lieber 20 000 Gulden jährlich - was aber abgelehnt wird, weil sonst auch Don Karl zu argumentiren Ursach hätt. Die anderen Vergünstigun­gen werden ihm jedoch von Ferdinand II. gewährt.476 Am 26. Juli 1624 stellt Ferdi­nand II. dem Matthias eine feierliche Obligation aus, in der ihm ein jährliches De­putat von 15 000 Gulden zusagt. Damit er sein Geld nicht mühsam bei den Ämtern suchen muß, soll er Güter im Wert von 300 000 Gulden erhalten. Bis die Güter verfügbar sind, sind weiterhin die Ämter zuständig.477 Über 100 000 Gulden darf er frei testieren. Falls sein Bruder Don Karl vor ihm stirbt, soll er auch dessen Deputat von 15 000 Gulden erben - aber nicht umgekehrt. Matthias steht bei Ferdinand II. jedenfalls in wesentlich höherer Gunst als sein jüngerer Bruder. Am 6. Oktober 1624 erhält Matthias von Ferdinand II. eine Bestätigung, daß sein Deputat von 15 000 Gulden auf 20 000 Gulden erhöht wird. Er soll deshalb ehe­stens noch Güter in Böhmen, Mähren oder Österreich im Wert von 100 000 Gulden erhalten; darüber darf er testieren und sie als Heiratsgut aussetzen, wenn er mit Wissen und Willen des Kaisers heiratet. Bis zur Erlangung der Güter erhält er eine weitere Obligation über 100 000 Gulden.478 Geld kann Matthias stets brauchen - am 30. September hat ein Herr Hans Stefan von Rosegg für Matthias bei der Niederösterreichen Landschaft 2 000 Taler be­zahlt479 - wofür diese große Summe gedacht war, wissen wir nicht. Am 15. Oktober 1624 bekennt sich Matthias zu einer Schuld von 20 000 Gulden, die ihm Justinian Hätzenberger von Kronberg, ein Kämmerer von Erzherzog Karl, vorgestreckt hat. Die Schuld soll aus den 100 000 Gulden, die ihm Ferdinand II. am 26. Juli 1624 zu freiem Eigen verobligiert hat, zurückgezahlt werden; auch die kaiserliche Obligati­on vom 6. Oktober 1624 wird als Sicherheit genannt. Bis dahin soll die Schuld mit jährlich 6% verzinst werden.480 Am 1. November 1624 gibt es einen weiteren Schuldbrief für ihn. Hätzenberger hat Matthias für eine gähling fiirgefallene Aus- gaab 7 500 Gulden bar fürgestreckt die er mit 6 % Zinsen in sechs Monaten wieder zurückerhalten soll.481 Am 10. Dezember 1624 ermahnt der Kaiser den Propst von Klosterneuburg drin­gend zur Zahlung jener 2 000 Gulden, die dem Don Matthias noch im Mai zugesagt worden waren.482 Eine Woche später erbittet Matthias eine weitere Gnade vom Kaiser: Er hat nun 2 kaiserliche Obligationen zu seinem Unterhalt. Die Zinsen 476 HKA, Nö. K, 1624 Jul 26. 477 HKA, HF, r. Nr. 215, 1628 Aug 17, fol. 5 f. 478 HKA, Nö. K, 1648 Feb 25. 479 HKA, Nö. HA, W 61A/9, fol. 869. 480 HKA, Urkunde M 1183. 481 HKA, Kontrakte D 249. Abschriften: HKA, Nö. K, 1648 Feb 25, fol. 79 f. und HHStA, Habsbur- gisch-Lothringische Familienurkunden Nr. 1599. 482 HKA, HF, r. Nr. 196, 1624 Dez 10. 82

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