Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 47. (1999)
SAPPER, Christian: Kinder des Geblüts – die Bastarde Kaiser Rudolfs II.
Kinder des Geblüts - die Bastarde Kaiser Rudolfs II. allein alles vergebens. Ich hab mit Leibsschwachheit zu Bette liegen müssen und bin mit meinem Weib und 6 kleinen unerzogenen Kindern in äußerst Verderben kommen [...] wegen vielleicht Verunglimpffung und falschen Angebens des bösen Menschens Philippen Lang - muß also unschuldig in das äußerste Verderben und Bettelstab verstoßen sein. Er möchte eine Abfertigung und Provision oder eine Hofdienerstelle mit 30 Gulden monatlich.269 270 Als Anzeichen für einen bevorstehenden Umschwung erhält er als gewester Kammerdiener im August 1608 eine Gnadengabe von 100 Gulden und zwar für die siebenjährige Pflege eines weißen Papageien.™ Am 28. Oktober 1608 sagt er im Prager Prozeß gegen Lang als Zeuge aus - Lang wird verurteilt und Ranft voll rehabilitiert271 und als Zeichen kaiserlicher Huld mit Gnaden überschüttet. So werden ihm von Rudolf II. zunächst 2 000 Gulden Gnadengeld bewilligt [...] daß wir unseren gewesten Cammerdiener, Obristen Guardaroba und g.l. Christoff Ränften, umb seiner uns viel jarlangen gelaisteten getreuen underthänigsten Dienst willen, fümemblich aber von Gnaden wegen, zu etwas Ergezlichkeit seines darunter geführten Einbüssens 2 000 Gulden [...] als ein freies, bares und unwiderrufliches Gnadengeld dergestalt bewilligt, daß Ihm oder seinen Erben dieselben aus den jenigen Mittln, die Sie uns hierzu namhaft machen werden [...] bezahlt werden. Inmittels aber vom 1. November des verschienen 1606. Jars, als damallen wir Ihme Ränften angeregten Dienst gantz erlassen, anzuraitten hinfüro järlich mit fünff per Cento aus den Gefällen unseres Hofzahlamtes [...] zu halben Jarszeiten durch Euch verzinst werden sollen. Alles mehreren Inhalts unserer Ihme Ränften darüber unter gleichen Dato aufgerichteten [...] Verschreibung, davon Abschrift hiebei liegt.272 Am gleichen Tag, am 18. Dezember 1608, wird ihm außerdem ein arbeitsloses Einkommen, eine Provision, von 100 Gulden jährlich bewilligt, zusätzlich zu der schon früher erhaltenen lebenslänglichen Steuer bei der Stadt Kempten. Die Provision soll vom 1. November 1606 an gelten, die schon verfallenen Raten soll er alsbald erhalten, die laufenden sein Leben lang zu Quattembers Zeiten.273 Wenig später erhält er auch wieder seine Kammerdiener-Besoldung.274 Im September 1609 erbittet er sich die Stelle eines Hofdieners mit 30 Gulden monatlich und die Hofkammer befürwortet dies mit den Worten: Daß doch Ihme Ränften umb dessen, daß er in seinen Diensten in der Cammer viel ausgestanden und gebeten und aus anderen seinen sondern Bedenken, mit der Hofdienerstell [...] gnädigst willfahren und er also seiner geleisteten langwierigen Dienst desto mehreres ergözt werden möchte.275 Ranft wird also, rückwirkend ab 1. August 1609, Hofdiener mit drei Pferden mit 269 HKA, Nö. HA, W61C/18, fol. 10. 270 HKA, HZAB 59, fol. 343. 271 HHStA, Lang-Akten. 7, Konv. C, fol. 3 f. 272 HKA, HF, r. Nr. 132, fol. 1-2. 273 Ebenda, fol. 5. 274 HKA, HF, r. Nr. 134, 1609 Apr 11. 275 HKA, HF, r. Nr. 135, 1609 Sep 23. 41