Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 46. (1998)

RAUSCHER, Peter: Recht und Politik. Reichsjustiz und oberstrichterliches Amt des Kaisers im Spannungsfeld des preußisch-österreichischen Dualismus (1740–1785)

Peter Rauscher auch abseits rechtshistorischer Fragestellungen - für die Erforschung des politischen Systems des Alten Reichs als wünschenswert erscheinen. Zeitgleich mit den Vorgängen um das Bayerische Erbe rückte auch das Reichs­kammergericht vermehrt in das Blickfeld der preußischen Politik. Ab dem Ende der Siebziger Jahre konnte Preußen zufälligerweise innerhalb kürzester Zeit mehrere Präsentationen vornehmen, was dazu führte, daß 1784 ebenso viele von Preußen vorgeschlagene Assessoren in Wetzlar tätig waren wie österreichische Beisitzer216. Diese Einflußsteigerung Preußens im Kammeralkollegium ist weniger wegen dessen jurisdiktioneller Bedeutung als vielmehr aufgrund der sich damit ergebenden politi­schen Möglichkeiten interessant. Das Reichskammergericht stellte, wenn auch auf einem niedrigeren diplomatischen Niveau als der Regensburger Reichstag217, ein Kommunikationszehtrum der Reichsöffentlichkeit dar. Zudem waren die dort agie­renden Personen „auf dem Wege über Korrespondenzen und mündliche Berichte, über dienstliche und verwandtschaftliche Beziehungen durch zahlreiche Fäden mit dem Reich und auch mit dem Reichstag und dem RHR [=Reichshofrat] verbun­den“218. Dieses Forum benutzte Preußen in den 1780er Jahren „auf jeden Fall zu politischer Einflußnahme im weitesten Sinne, und sei es nur zugunsten preußen- freundlicher Stimmungsmache“219, wobei auch die Möglichkeit einer diplomatisch unkomplizierten Kontaktaufnahme mit katholischen Reichsständen eine nicht uner­hebliche Rolle gespielt haben dürfte. Mit dem verstärkten Engagement Preußens am Reichskammergericht war auch diese Reichsinstitution zu einer Bühne des österreichisch-preußischen Dualismus geworden. Wie oben geschildert, lag in der außenpolitischen Isolierung Preußens das ent­scheidende Movens einer stärkeren Konzentration auf das Reich. Ohne selbst prin­zipiell an der Erhaltung des überkommenen Reichssystems interessiert zu sein, hatte man erkannt, daß sich die „Spielregeln“ des Reiches im Sinne der eigenen politi­schen Zielsetzungen gebrauchen ließen, zumal die österreichische Großmachtpolitik Joseph II. immer stärker in Konflikt mit seiner Kaiserwürde brachte. Der versuchte Erwerb Bayerns, der auch nach dem Teschener Frieden in der österreichischen Poli­tik weiterhin eine Rolle spielte220, sowie die Initiativen Josephs II. zu einer Neurege­lung der Diözesaneinteilung der habsburgischen Länder hatten das Vertrauen weiter Teile des Reichs gegen den Kaiser schwer erschüttert. Daran konnte auch eine von Kaunitz betriebene Intensivierung der kaiserlichen Reichspolitik Anfang der Achtzi­ger Jahre nichts ändern221. Friedrich II. gelang es gegenüber dieser, das bisherige 216 Beide Mächte hatten von den insgesamt 25 Assessoren je vier präsentiert. (Jahns: Reichskammerge- richts-Präsentation, S. 198 f.). 217 In Bezug auf den Reichstag spricht Aretin: Heiliges Römisches Reich. Bd. 1, S. 56 von der „einzig- artige[n] Bedeutung Regensburgs als Nachrichtenbörse des Reiches“. 218 Jahns: Reichskammergerichts-Präsentation, S. 198. 219 E b e n d a, S. 199; vgl. auch S m e n d: Brandenburg-Preußen, S. 185 f. 220 Seit dem Frühjahr 1784 führte Joseph II. erneut Verhandlungen mit Karl Theodor von der Pfalz, Bayern gegen Teile der Niederlande einzutauschen (Aretin: Heiliges Römisches Reich. Bd. 1, S. 159 f.). 221 Aretin : Heiliges Römisches Reich, Bd. 1, S. 161. 308

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