Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 46. (1998)

RAUSCHER, Peter: Recht und Politik. Reichsjustiz und oberstrichterliches Amt des Kaisers im Spannungsfeld des preußisch-österreichischen Dualismus (1740–1785)

Peter Rauscher gehörten die Änderung der Reichskammergerichtsordnung, eine Erhöhung der As­sessorenzahl und die Wiedereinführung jährlicher Visitationen193. Im Frühjahr 1767 gelang es dem Kaiser, unter Umgehung der ständischen Forde­rungen den Beginn der Visitation zu veranlassen, ohne jedoch verhindern zu kön­nen, daß die Streitigkeiten um die Besetzung der Deputationsklassen und den Ein­fluß auf die Visitation fortdauerten. Trotz der Wiener Versuche, das im Jahr 1768 einsetzende politische Tauwetter zwischen Österreich und Preußen auszunützen, war die Berliner Politik der Hofburg nicht entgegengekommen und von ihrer seit Beginn der Visitation verfolgten antikaiserlichen Obstruktionspolitik nicht abgewichen, wie auch die wiederauflebenden Aktivitäten des Corpus Evangelicorum belegen194. Wie in den österreichisch-preußischen Beziehungen insgesamt stellten auch in der Rcichskammergerichtsfrage die Treffen zwischen dem Kaiser und Friedrich II. in den Jahren 1769/70 eine deutliche Zäsur dar195. Preußen schlug nun auch in der Visitationsangelegenheit deutlich moderatere Tö­ne an und zog sich als Führer der reichsständischen Opposition gegen den Kaiser zurück. Auch die Wiener Politik trug einiges zur Entspannung der Lage bei196. In der Phase der österreichisch-preußischen Annäherung räumte man das reichspolitische Kampffeld, ohne allerdings die eigenen Interessen aus den Augen zu verlieren oder die Konfliktpunkte grundsätzlich zu bereinigen. Die nach dem Siebenjährigen Krieg aufgetretenen Spannungen zwischen Preußen und Großbritannien lagen zwar auch über den preußischen Beziehungen zum mit Großbritannien in Personalunion verbundenen Hannover, allerdings verhinderte eine von England nicht vollständig abhängige hannoverische Politik, daß sich die Diffe­renzen auf europäischer Ebene zur Gänze auch auf das Reich übertrugen. Hannover bildete deshalb einen für Preußen nicht zu übersehenden Faktor im Reich, da es neben dem Berliner Hof die bedeutendste Macht im Corpus Evangelicorum darstell­te. Mit einem Rückzug Preußens von der protestantischen Oppositionspoliük gegen den Kaiser befand man sich in der Gefahr, zumindest längerfristig seinen Einfluß bei den protestantischen Reichsständen zugunsten des hannoverischen zu verringern, um so mehr, als klar war, daß Großbritannien-Hannover wegen seines Gegensatzes zu dem mit Österreich verbündeten Frankreich keineswegs bereit war, eine Steige­rung der kaiserlichen Macht im Reich hinzunehmen197. Hettfleisch: Reichskammergerichtsvisitation, S. 21. GStAPK, HA I., Rep. 96, Nr. 46 K, Rohd an Friedrich, Wien 1768 September 10 und 14.; Friedrich an Rohd, Potsdam 1768 September 21 und Oktober 26. Siehe Politische Correspondenz 27, S. 341 (Nr. 17461) und S. 410 f. (Nr. 17535); zu den österreichisch-preußischen Kontakten siehe auch S mend: Reichskammergericht, S. 235 und Rohr: Reichstag, S. 128-147. Beer, Adolf: Die Zusammenkünfte Josefs II. und Friedrichs II. zu Neisse und Neustadt. In: Archiv für österreichische Geschichte 47 (1871), S. 383-527. Hettfleisch: Reichskammergerichtsvisitation, S. 49-51. Press, Volker: Kurhannover im System des Alten Reiches 1692-1806. In: Birke, Adolf M.— K1 u x e n, Kurt (Hrsg.): England und Kurhannover - England and Hanover. München-London-New York-Oxford-Paris 1986 (Prinz-Albert-Studien 4), S. 53-79, hier S. 71 f. 304

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