Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 46. (1998)
LILLA, Joachim: Die Bevollmächtigten für den Nahverkehr (Nbv) und ihre nachgeordneten Dienststellen in Österreich 1938 bis 1945
ein Dezernent auch mehrere Dezernate verwalten. Hiernach sah die Geschäftsverteilung wie folgt aus12: Dezernat I Allgemeine Verwaltung, Personal- und Kassenangelegenheiten Dezernat II Rechtsangelegenheiten (einschließlich Arbeitsrecht) Dezernat HI Güterbeförderungen im Nahverkehr Dezernat IV Güterbeförderungen im Fernverkehr Dezernat V Personenverkehr Dezernat VI Beförderungsentgelte Dezemat VII Fahrzeugtechnik Dezernat Vm Betriebsstoffe, Tankstellen Dezemat IX Personalsachen (ohne arbeitsrechtliche Fragen) Dezemat X Sicherstellung der Verkehrsmittel Dezemat XI Verkehrsorganisation und -planting Diese Geschäftsverteilung der Nbv, die 1942 noch wesentlich durch die neu übertragenen Aufgabengebiete der Straßenbahnaufsicht sowie die Umstellung von Kraftfahrzeugen auf nichtflüssige Kraftstoffe ergänzt wurde13, blieb in der Folgezeit im Grundsatz unverändert, wie eine noch kurz vor Kriegsende vorgelegte vorläufige Dezernatseinteilung des Nbv Düsseldorf, Stand: 22. Februar 1945, belegt14. Die Bevollmächtigten fur den Nahverkehr und ihre nachgeordneten Dienststellen in Österreich 1938 bis 1945 12 Württembergischer Innenminister - Nbv - Stuttgart, Geschäftsverteilungsplan, Stand: 1. Oktober 1941, in: HSTAS E 151/01 Bü 299. Beim Nbv Stuttgart waren außerdem die folgenden „Sonderaufträge“ genannten Bereiche „Ausbau der Fahrbereitschaften“ dem Dezemat II und „Verteilung neuer und gebrauchter Fahrzeuge auf Bezugsschein“ dem Dezemat VII; ferner bestand ein gesondertes Dezemat R „Bahnhofräumung“. Vgl. auch die nahezu identische Dezematseinteilung des Regierungspräsident Düsseldorf- Nbv - vom gleichen Zeitpunkt, HSTAD BR 1021/351. Dort sind zusätzlich im Dezemat II „Bezugsscheinangelegenheiten“ aufgefuhrt; ferner ist die Bezeichnung im Dezemat IX dahingehend präzisiert, daß es sich um Personalsachen der gewerblichen Verkehrsuntemehmen handelt. 13 Vgl. die nicht datierten, wahrscheinlich aber 1943 erstellten Geschäftsverteilungspläne der Nbv Berlin und Dresden, BA-KO, R 2/23831, Bl. 3 ff. und 84 ff. 14 HSTAD BR 1021/351. 187