Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 46. (1998)
LILLA, Joachim: Die Bevollmächtigten für den Nahverkehr (Nbv) und ihre nachgeordneten Dienststellen in Österreich 1938 bis 1945
Joachim Lilla Häfen, einzelne Sachgebiete. Gruppenfahrbereitschaftsleiter und Stützpunktleiter waren aber-wie auch die 1944 eingesetzten Bezirksfahrbereitschaftsleiter - keine Bedarfsstellen gemäß Paragraph 16 RLG. Dies blieben weiterhin nur die Fahrbereitschaftsleiter, die im Bedarfsfall auf Veranlassung des Gruppenfahrbereitschaftsleiters bzw. auf Antrag des Stützpunktleiters tätig werden konnten. Einige Gruppenfahrbereitschaften waren (zumindest vorübergehend) den Behörden der Reichsstatthalter eingegliedert, wie die Gruppenfahrbereitschaftsleiter Oberdonau (bis etwa 1941) und Tirol-Vorarlberg (seit 1943). Hiernach ergab sich unterhalb der Nbv die folgende vertikale Gliederung der Dienststellen der Fahrbereitschaftsleiter: In den Reichsverteidigungsbezirken, in denen kein eigener Nbv eingesetzt war, waren ab 1944 bei der geschäftsfiihrenden Behörde des Reichsverteidigungskommissars Bezirksfahrbereitschaftsleiter einzusetzen'48. Für mehrere Stadt- oder Landkreise konnten im Bedarfsfall beim Landrat (Oberbürgermeister) Gruppenfahrbereitschaftsleiter errichtet werden. Verbindlich vorgeschrieben waren Fahrbereitschaftsleiter in jedem Stadt- und Landkreis beim Landrat (Oberbürgermeister). Für Teile einer Fahrbereitschaft, einzelne Bahnhöfe, Häfen o. ä., sowie für besondere Verkehrsaufgaben, konnten wiederum Stützpunktleiter bestellt werden, die aber keiner Behörde angegliedert waren. Im Oktober 1941 gab es im Reichsgebiet 113 Gruppenfahrbereitschaftsleiter (davon 19 hauptamtliche), 823 Fahrbereitschaftsleiter (davon 83 hauptamtliche), 238 Stützpunkte (davon 145 an Bahnhöfen und Häfen) mit insgesamt 1253 Angestellten145. Für die Nbv-Bezirke in Österreich ergeben sich die folgenden Zahlen: Im Nbv- Bezirk Wien gab es einen Gruppenfahrbereitschaftsleiter, 42 Fahrbereitschaftsleiter, 23 Stützpunkte, 57 Angestellte148 * 150, im Nbv-Bezirk Salzburg vier Gruppenfahrbereitschaftsleiter, 39 Fahrbereitschaftsleiter, sieben Stützpunkte, 48 Angestellte151. Diese Zahlen sind recht aufschlußreich: Zum einen wird erkennbar, daß die das ganze Reichsgebiet abdeckenden Fahrbereitschaften mit einem verhältnismäßig kleinen Stamm an hauptamtlichem Personal auskommen mußten; rein rechnerisch kam auf jede Dienststelle etwa ein hauptamtlicher Mitarbeiter. Nicht erfaßt sind hingegen die zahllosen Mitarbeiter, die zur Mitwirkung bei den Fahrbereitschaften und Stützpunkten dienstverpflichtet wurden. Von den (Gruppen-) Fahbereitschaftsleitern war im 148 Durchführungsanordnung des RVM zur VO über die Reichsverteidigungskommissare und Vereinheitlichung der Wirtschafts Verwaltung vom 16. November 1942 vom 11. Mai 1944, RVkBl. 1944 B, S. 75; Bezirksfahrbereitschaftsleiter, RdErl des RVM vom 1. Juni 1944, RVkBl. 1944 B, S. 85. Dienststellen des Reichsverteidigungskommissars waren in der Regel der Reichsstatthalter oder eine sonstige Mittelbehörde (Oberpräsident, Regierungspräsident). In Österreich wären nach den Bestimmungen dieser Vorschriften Bezirksfahrbereitschaftsleiter einzusetzen gewesen in den Reichsgauen Niederdonau, Oberdonau, Tirol- Vorarlberg, Kärnten, Steiermark. Ob dies jedoch erfolgt ist, ist nicht bekannt. 145 Nach Anlage 1 (Übersicht der Straßenverkehrsdienststellen) zum RdErl des RVM vom 1. Oktober 1941, K 41.23148/1, BA-P R 5/8673. Zwei offensichtliche Additionsfehler wurden berichtigt. 150 Die (Gruppen-)Fahrbereitschaftsleiter waren sämtlich ehrenamtlich tätig, von den 23 Stützpunkten befanden sich 22 an Bahnhöfen und Häfen. 151 Die Gruppenfahrbereitschaftsleiter waren sämtlich ehrenamtlich, von den Fahrbereitschaftsleitem drei hauptamtlich tätig, von den sieben Stützpunkten befanden sich fünf an Bahnhöfen und Häfen. 178