Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 46. (1998)
LILLA, Joachim: Die Bevollmächtigten für den Nahverkehr (Nbv) und ihre nachgeordneten Dienststellen in Österreich 1938 bis 1945
Die Bevollmächtigten für den Nahverkehr und ihre nachgeordneten Dienststellen in Österreich 1938 bis 1945 Wehrkreis XII beim Regierungspräsidenten in Wiesbaden. Im Laufe des Jahres 1937 wurde ein weiterer Wehrkreis XIII mit Sitz in Nürnberg errichtet mit dem Nbv bei einer Außenstelle des Bayerischen Staatsministeriums des Innern in Nürnberg- Fürth25. II. Einsetzung von Nbv in Österreich Die Stellung der Nbv im Verwaltungsgefüge in Österreich kann nicht losgelöst von der juristischen und organisatorischen Entwicklung des Behördenauibaus nach dem sogenannten Anschluß gesehen werden. Nach der „Wiedervereinigung Österreichs mit dem deutschen Reich“, so die gesetzlichen Formulierungen26, am 13. März 1938 wurde Österreich ein Land des Deutschen Reiches und zwar ein „Land neuer Art ohne Staatscharakter“27, dessen Hoheitsrechte (wie auch die der österreichischen Bundesländer) auf das Reich übergingen. In Österreich wurde also die 1934 erfolgte Gleichschaltung der deutschen Länder nachvollzogen. Das Land Österreich als Rechtssubjekt hingegen blieb noch bis zum 31. März 1940 bestehen, bis zur definitiven Errichtung der Reichsgauverwaltung. Die Leitung des Landes Österreich lag bis zum 15. März bei der österreichischen Bundesregierung, vom 15. März bis 23. April 1938 beim Reichsstatthalter in Österreich (Österreichische Landesregierung), bis zum 1. Mai 1939 beim Reichsstatthalter in Österreich (Österreichische Landesregierung) und beim Reichskommissar für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich, seit dem 1. Mai 1939 beim Reichskommissar für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich, auf welchen zu diesem Zeitpunkt auch die Befugnisse des Reichsstatthalters in Österreich (Österreichische Landesregierung) übergegangen waren28. 25 Neben den 1938 eingesetzten beiden Nbv in Österreich, die im folgenden Abschnitt eingehend dargestellt werden, wurden bis 1945 im Reichsgebiet und bestimmten angegliederten Gebieten noch die folgenden Nbv eingesetzt: beim Reichsprotektor in Böhmen und Mähren (Juni 1939), bei den Reichstatthaltem in Danzig und in Posen (Wehrkreise XX und XXI, Oktober/November 1939), beim Generalgouvemeur für die besetzten polnischen Gebiete in Krakau (Oktober 1939), bei den Chefs der Zivilverwaltung im Elsaß (Straßburg) und in Luxemburg (August 1940 - 1943), beim Reichsstatthalter in der Westmark und Chef der Zivilverwaltung in Lothringen in Saarbrücken/Metz (August 1940), beim Regierungspräsidenten in Koblenz (April 1943), beim Reichsstatthalter in Reichenberg (Mitte 1944), beim Oberpräsidenten in Kat- towitz (Februar 1945). Weitere Nbv bestanden im Krieg bei den Reichskommissaren in Norwegen und in den Niederlanden, bei den Militärbefehlshabem in Belgien-Nordfrankreich (Brüssel) und in den besetzten französischen Gebieten (Paris), einschließlich der drei Militärverwaltungsbezirke, und beim Befehlshaber in Serbien. Ferner gab es im Herbst 1939 noch verschiedene kurzlebige Nbv bei verschiedenen Armeeoberkommandos. 26 Bundesverfassungsgesetz über die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich vom 13. März 1938, Bundesgesetzblatt (in Hinkunft: BGBl.) Nr. 75; Gesetz über die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich vom 13. März 1938, RGBl. 1938 I, S. 237. 27 Pfeifer, Helfried: Die Ostmark. Eingliederung und Neugestaltung. Wien 1941, S. 80 und S. 32 f., Anm. 3 zu § 1 des Führererlasses vom 17. März 1938. 28 Pfeifer: Ostmark, 81. Dies heißt jedoch nicht, daß, obgleich Seyß-Inquart am 1. Mai 1939 als Reichsstatthalter ausgeschieden war, das Institut des Reichsstatthalters (Österreichische Landesregierung) nicht mehr bestand; dessen Befugnisse wurden bis zum 31. Januar 1940 sukzessive auf oberste Reichsbehörden 153