Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 46. (1998)

LEHNER, Monika: Die Errichtung des k. u. k. Gesandtschaftspalais in Beijing (1896–1900)

„Ich trat sogleich nach meiner Ankunft” in Unterhandlungen mit dem Besitzer, durfte jedoch keine allzu grosze Ungeduld an den Tag legen, wollte ich ihn zu einem einiger- maszen annehmbaren Preise bestimmen. Obschon meine Vollmacht sich nur auf das eine Kaufobject erstreckte, schien es mir geboten, fortwährend neue Objecte in Augenschein zu nehmen und Scheinunterhandlungen zu fuhren, sowohl um den Eigenthümer willig zu stimmen, wie auch um in der Lage zu sein neue Vorschläge zu unterbreiten, falls meine Unterhandlungen fehlschlugen. Ich habe dabei die Erfahrung gemacht, dass ein für unse­re Zwecke geeignetes und zugleich preiswürdigeres Terrain nicht existirt, und diese Er­fahrung gewährt mir jetzt eine begreifliche Genugtuung“”. Nach längeren Verhandlungen einigte man sich am 10. Jänner 1897 auf einen Preis von Tis. 22 000, worauf sich herausstellte, daß der Besitzer keinen Grundtitel vorweisen konnte, da dieser „angeblich bei einem Hausbrande untergegangen war.“ Die Beschaffung des Grundtitels und die Überprüfung desselben durch das Zongli yamen* 34 35 zogen sich über zwei Monate hin: „Das Yamen sandte die Papiere an drei verschiedene Aemter zur Beglaubigung ein und die Erledigung wurde überdies durch die Daz wise henk unit der chinesisichen Neujahrs­feiertage verzögert, sodass ich trotz vier Mahnbriefen, welche ich [...] an das Yamen schickte, erst am 18. d. M. [März, Anm. d. Verf] eme definitive Antwort erhielt, welche dahin gieng, dass die betreffenden Aemter die Documente geprüft und in Ordnung befun­den hätten. Das amtliche Schreiben des Tsungli Yamen [zongli yamen] ist nicht nur eine wesentliche Ergänzung des Grundbriefes, sondern ist für uns noch wichtiger als dieser, insofeme das Yamen damit für die Richtigkeit derselben und für die Gesetzmäszigkeit der Transaction die Verantwortung übernimmt. Am 20. d. M. wurde der Kaufvertrag in meiner Wohnung unter Zuziehung von Zeugen von beiden Seiten unterzeichnet und das Grundstück ist damit in unseren Besitz übergegangen“36. Rosthorn konnte zwar von den Tis. 22 000, die als Kaufpreis vereinbart waren, fast 1 000 Taels für Gewichtsdifferenz und Qualität des Silbers in Abzug bringen, „dagegen musste ich mich der hiesigen Landessitte anpassen und den Mittelmännern [sic] und Zeugen, welche den Contract mitunterzeichnet haben und für dessen Richtigkeit mithaften, eine Vergütung zukommen lassen, welche ich auf 2 % festsetzte [...]“. Insgesamt betrug der Kaufpreis (mit den „Nebenausgaben“) Taels 21 487,52, „welche ich [...] hier zum Curse von 3 shilling] per Tael gegen einen Wechsel [...] im Betrage von £ 3,224.12.7 eingehoben habe“37. Der Preis war zwar günstiger als angenommen (das Ministerium des Äußern hatte insgesamt £ 4960.6.4 bewilligt38, die Verhandlungen hatten jedoch wesentlich länger Die Errichtung des k. u. k. Gesandtschaftspalais in Beijing (1896-1900) Rosthom war im November 1896 in Beijing eingetroffen. 34 HHStA AR, Fach 6/68, 6-Peking-l/15 (Rosthom an MdÄ [ohne Nummer], Peking 1897 März 23, Beilage zu MdÄ an Czikann, ZI. 22825/2, Wien, 1897 Mai 15). 35 Das zongli yamen war als Vorform eines Außenministeriums für den politisch-diplomatischen Verkehr mit den auswärtigen Mächten zuständig. Zur Gründung dieser Behörde vgl. Banno, Masataka: China and the West 1858-1861. The Origins of the Tsungli Yamen. Cambridge, Mass. 1964 (Harvard East Asian Series 15). 36 HHStA, AR, Fach 6/68, 6-Peking-l/15 (Rosthom an MdÄ, [ohne Nummer], Peking 1897 März 23, Beilage zu MdÄ an Czikann, ZI. 22825/2, Wien, 15. 5. 1897). 37 Ebenda (Hervorhebung im Original). 38 HHStA AR, Fach 6/28, 6-China-l/22, fol. 76r. (Rosthom an Czikann, Peking 1897 September 25. Beila­ge zu Czikann an MdÄ N° XXIII, Peking 1897 September 30.); Erlaß vom 9. August 1896, Z. 34363/2. 131

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