Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 46. (1998)
LEBENSAFT, Elisabeth – MENTSCHL, Christoph: Vom Service de Prestation zur Alien Labour Company. Ein Beitrag österreichischer Flüchtlinge im Kampf gegen NS-Deutschland, dargestellt nach britischen Quellen
Vom Service de Prestation zur Alien Labour Company vierzig und fünfundfünzig Jahren möglich)25 *, von der etwa 6 500 der Internierten mit Ende März“ Gebrauch machten. Die Voraussetzungen für diesen Prestataires-Dienst, der, gemäß der Verordnung vom 13. Jänner 194027, auch die mittlerweile wieder auf freien Fuß gesetzten Flüchtlinge betraf, waren bereits einige Monate vor Kriegsausbruch durch das Dekret vom 12. April 193928 29 geschaffen worden, durch das alle in Frankreich befindlichen Staatenlosen und Asylsuchenden im Alter von zwanzig bis achtundvierzig Jahren den gleichen Verpflichtungen wie Franzosen unterworfen und den Militärbehörden für eine Dienstleistung (Prestation) zur Verfügung gestellt werden konnten25. Die Prestataires dienten unter militärischen Bedingungen, durften jedoch keine Waffen tragen. Vor ihrer Einziehung wurden sie auf ihren Gesundheitszustand untersucht, ihre Essensrationen, ihre Bezahlung und ihre medizinische Betreuung entsprachen jener von französischen Soldaten, sie durften etwa auch Verkehrsmittel zu denselben Konditionen benützen wie diese, und ihre Familien - soferne sie sich in Frankreich, in französischen Kolonien, Protektoraten etc. aufhielten - empfingen dieselben finanziellen Unterstützungen wie die Familien französischer Soldaten30. Die Einsatzmöglichkeiten der Prestataires beschränkten sich nicht nur auf die militärische Verwendung in Arbeitsbattaillonen, sie wurden auch auf dem Zivilsektor zu Arbeiten in Landwirtschaft und Industrie, in Kohleminen usw. abgestellt31, sei es im Dienst einzelner Ministerien, sei es an private Unternehmer (,,personnes morales ou civiles“), die im Sinne der nationalen Landesverteidigung tätig waren32. Im letzteren Fall wurde zwischen dem kommandierenden Offizier der Prestataires-Formation und dem jeweiligen Unternehmer ein Vertrag abgeschlossen, durch den in erster Linie 25 PRO, FO 371/24306, S. 26f.: „Memorandum concerning the internment of German aliens in France“, undatiert [vor 5.1.1940], und p. 84: „Internment of German aliens in France“, undatiert; Österreicher im Exil. Frankreich, Dokument Nr. 21, S. 71. “ PRO, FO 371/24306, S. 165: „German and other Refugees in France“, 17. 4. 1940; vgl. dagegen Sche- wig-Pfoser, Kristina - Schwager, Emst: Österreicher im Exil - Frankreich 1938-1945. In: Österreicher im Exil. Frankreich, S. 5-37, hier S. 8, sowie Schramm - Vormeier: Gurs, S. 227, wo jeweils eine Zahl von 5 000 angeben wird. 27 Abgedruckt in ebenda, S. 310-313; vgl. weiters ebenda, S. 210 und 227. In der französischen, an die britischen Behörden weitergegebenen Darstellung wird festgestellt, daß die Verpflichteten zwischen einem bewaffneten und einem unbewaffneten Dienst wählen konnten. - PRO, FO 371/24306, S. 72 f.: „Note pour le Service de Londres sur le Traitement des Allemands Internes en France“, undatiert. 28 Abgedruckt bei Schramm - Vormeier: Gurs, S. 309. 29 Vgl. Joly-Joly - Mathieu: Les camps d’intemement, S. 193; PRO, FO, 371/24295, S. 140: „Aliens’ Service in France“, undatiert [Mai 1940] jSchramm - Vormeier: Gurs, S. 208. 30 PRO, FO 371/24306, S. 165: „German and other Refugees in France“, 17. 4. 1940, und PRO, FO 371/24295, S. 149 f.: „Instructions respecting the organisation and utilisation of alien conscript workers (prestataires) in war time“, undatiert. 31 PRO, FO 371/24306, S. 73: „Note pour le service de Londres sur le traitement des Allemands Internes en France“, undatiert; ebenda, S. 166: „German and other Refugees in France“, 17. 4. 1940. 32 PRO, FO 371/24295, S. 155: „Instructions respecting the organisation and utilisation of alien conscript workers (prestataires) in war time“, undatiert (die kursiv gesetzte Passage ist im Original unterstrichen). 93