Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 45. (1997)
AGSTNER, Rudolf: Von Chandos House zum Belgrave Square. Österreichs Botschaft in London 1815–1997
Rudolf Agstner sten Viertel Londons, hatte das Gebäude als Botschaft nur einen Nachteil, daß es für eine solche zu klein war. Ein verheirateter Botschafter mit Familie hätte darin nicht Platz gehabt. Für eine Gesandtschaft hingegen genügt es vollkommen, es kann auch mit Leichtigkeit die Kanzleien einer solchen und eines Konsulates beherbergen und gibt nicht nur dem gesamten Dienerschaftspersonale Unterkunft, sondern kann auch einem ledigen Amtschef, zwei weiteren ledigen Konzeptsbeamten und einem ledigen Kanzleibeamten als Wohnung dienen ... Dadurch wird den 3 Konzeptsbeamten und einem Kanzleibeamten sichere und billige Wohnung gegeben, an Zulagen für dieselben bedeutende Summen erspart... Poppauer kam bei Anrechnung von 16 000 LSt. für die restlichen 32 Mietjahre auf einen Mietzins von 500 LSt., während bei Anmietung einer Kanzlei und von 5 Wohnungen für den Amtschef, 2 Konzeptsbeamte, den Kanzleibeamten und dem Amtsdiener mit Kosten von mindestens 1 180 LSt. zu rechnen wäre. Zum Schätzungspreis des Mietrechtes kamen noch 10 623 LSt. 3 sh. für Mobiliar hinzu, „da besonders einzelne Teile desselben aus einer sehr geschätzten Periode stammen“. Poppauer unterbreitete jedenfalls schon konkrete Vorschläge zur Nutzung der Räumlichkeiten und ließ von einem Architekten einen Plan der in den nächsten Jahren erforderlichen Reparaturen ausarbeiten. Im Hinblick auf die Notwendigkeit dringendster Reparaturen erbat Kanzleidirektor Poppauer von der schwedischen Gesandtschaft (österreichisch-ungarische Abteilung) im Juli 1920 „Drahtweisung, ob wir Palais behalten“. Die Antwort kam prompt: „... daß Palais behalten wird. Vor Eintreffen Erlaß wären nur solche Reparaturen vorzunehmen die wegen immanenter Gefahr notwendig sind“104. XIII. Die Gesandtschaft der Republik Österreich 1920-1938 Am 8. Mai 1920 richtete das Österreichische Staatsamt für Äußeres eine Note an die königlich schwedische Gesandtschaft in London, in der diese von der Absicht der österreichischen Regierung, an die Aufstellung einer Gesandtschaft in London zu schreiten, informiert wurde. Diese diplomatische Mission soll in den durch die Verhältnisse gebotenen Grenzen gehalten werden und an Personal außer einem Legationsrate I. Klasse als Missionschef nur aus dem bereits in London befindlichen Gesandtschaftskanzleidirektor Poppauer, weiters einer in London selbst zu engagierenden Kanzleihilfskraft und einem Kanzleidiener bestehen. Falls es die künftige Entwicklung der Geschäfte nötig macht, ist für späterhin die Zuteilung eines jüngeren Konzeptsbeamten in Aussicht genommen. Da das Staatsamt für Äußeres „vollständig verläßlicher Informationen über die derzeit in London herrschenden Lebensbedingungen“ entbehrte, nahm es die Dienste der königlich schwedischen Gesandtschaft in Anspruch, die ungefähren Kosten einer in obigen Grenzen gehaltenen diplomatischen Vertretung mitteilen zu wollen ... Einen geeigneten Maßstab für die Vergleichung dürften die beAdR Wien, BMfAA, NAR, Fach 6, Palais London, Telegramm Staatsamt für Äußeres an Poppauer vom 9. 7. 1920. 30