Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 44. (1996)
ANGELOW, Jürgen: Der Zweibund zwischen politischer Auf- und militärischer Abwertung (1909-1914). Zum Konflikt von Ziel, Mittel und Struktur in Militärbündnissen
Der Zweibund zwischen politischer Aufwertung und militärischer Abwertung bündeten gegenüber in jeder Situation und in jedem Umfange zu bewähren und sie bei jeder Gelegenheit, wo es sich schickt, zum deutlichen Ausdruck zu bringen.“ Für die Polen brachte Abgeordneter Adalbert von Trampczynski zum Ausdruck, daß Deutschlands Bündnis mit Österreich-Ungarn „kein(en) Gnadenakt“ darstelle, wie es in der alldeutschen Presse behauptet würde. Deutschland sei vielmehr auf die Donaumonarchie angewiesen, da es gar „keine Auswahl an Bündnissen“ habe. Wenig kritisch fiel auch die Beurteilung der Bündnispolitik durch die Parlamentarier des österreichisch-ungarischen Partners aus. Im Zusammenhang mit der Annexion Bosnien-Herzegowinas - deren differenzierte Bewertung im österreichischen Reichsrat nicht unbedingt in Abhängigkeit von der nationalen Zugehörigkeit der Abgeordneten erfolgte19 - wurde in der Delegation des österreichischen Reichsrates zwar von sozialdemokratischer und slawischer Seite Kritik an der österreichisch-ungarischen Außenpolitik geäußert, das bestehende Bündnis jedoch weitgehend defensiv interpretiert und daher von den Sozialdemokraten und selbst von einem großen Teil der slawischen Abgeordneten als Status quo sichernd bewertet20. Zwar lohnt es, das Verhältnis der Parlamentarier beider Monarchien zum Zweibund noch näher zu untersuchen, weil eine derartige Analyse ein weitaus differenzierteres und detaillierteres Bild zeichnen würde. Am Gesamteindruck der Diskussionen, daß der Zweibund in den Reichsvertretungen beider Monarchien eine politisch-integrierende Funktion erhalten hatte, würde sich jedoch nichts ändern. Diese Funktion ließ sich sogar nach dem Durchsickern seiner aggressiven Wendung im Januar 1913 zumindest im politischen Spektrum rechts von der Sozialdemokratie aufrechterhalten. Die Tatsache, daß Parlamentarier in Berlin und Wien über ein Bündnis diskutierten, dessen genaue Bestimmungen und Inhalte ihnen nicht zugänglich waren, zeugt vom Demokratiedefizit traditioneller Außen- und Sicherheitspolitik, das sich im Deutschen Reich und in Österreich-Ungarn in einer groben Mißachtung parlamentarischer Gremien - soweit sie zumindest in Form des deutschen Reichstages, des österreichischen Reichsrates und der Delegationen bereits vorhanden waren - verdeutlichte. Bei einem Vergleich von innen- und außenpolitischen Kontroll- und Regelmechanismen fällt auf, daß auch beim schrittweisen Übergang zur parlamentarischen Regierungsform Konzeption wie technische Ausführung der Außenpolitik einer kleinen Elite überlassen blieben, die in diesem „Reservat“ mit einer enormen Handlungsfreiheit ausgestattet war. Diese Tatsache spricht zum einen für die generelle Differenz von innen- und außenpolitischen Regeln, zum anderen für den unvollkommenen Grad der politischen Modernisierung in beiden Monarchien bis 1914. Stenographische Protokolle über die Sitzungen des Hauses der Abgeordneten des österreichischen Reichsrates in den Jahren 1908 und 1909. 18. Session, Bd. 9. Wien 1909, S.7611- 8251 (111. bis 123. Sitzung, 26. November bis 18. Dezember 1908). 20 Stenographische Sitzungs-Protokolle der Delegation des Reichsrates. 44. Session 1910. Wien 1910, S. 1-249 (1. bis 4. Sitzung, 12./13. Oktober bis 10. November 1910). 33