Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 44. (1996)
ANGELOW, Jürgen: Der Zweibund zwischen politischer Auf- und militärischer Abwertung (1909-1914). Zum Konflikt von Ziel, Mittel und Struktur in Militärbündnissen
Jürgen Angelow Bündnisses im Zeitraum von der bosnischen Annexionskrise 1908/09 bis zum Kriegsbeginn 1914 problematisiert werden. I. Zur Veränderung des politischen Bündnisziels 1908/09 Der Zweibund war seiner ursprünglichen Anlage nach ein Defensivbündnis2, das lediglich zwei Bündnisfälle vorsah, den Angriff Rußlands (Artikel 1) bzw. den Angriff einer anderen, durch Rußland unterstützten Macht (Artikel 2) auf einen der beiden Bündnispartner. Kriegsfälle, bei denen Rußland nicht involviert war, verpflichteten beide Zweibundpartner lediglich zur wohlwollenden Neutralität. Dieses, von Otto von Bismarck und Gyula Graf Andrássy 1879 - nach den Wirren der orientalischen Krise - ausgehandelte defensive Bündnisziel war durch das politisch-moralische Gewicht beider Monarchien in einem möglichen Defensivkampf gegen Rußland, ihre überlegenen wirtschaftlichen Ressourcen und vor allem durch ihre dem defensiven Ziel vollkommen genügende Militärmacht ausreichend gedeckt. Die ungleiche Verteilung der militärischen Lasten innerhalb des Bündnisses durch Minderleistung Österreich-Ungarns entsprach der geringeren sicherheitspolitischen Mitsprachemöglichkeit des schwächeren Partners. Solange sich Bismarck mit seinem Konzept durchsetzte, den Zweibund zur Erneuerung des Dreikaiserbundes zu intrumentalisieren, war Wien außerstande, das Deutsche Reich etwa für Balkaninteressen zu engagieren - die Bismarck „Hekuba“ waren - oder gar in einen mit Rußland drohenden Balkankonflikt zu ziehen Da der Zweibund als Element des europäischen Gleichgewichts primär der Sicherung des bestehenden Status quo sowie der politischen Verhinderung einer militärischen Auseinandersetzung diente, blieb die Formulierung einer gemeinsamen Militärstrategie beider Partner eher nebensächlich. Deshalb folgten dem politischen Bündnis zunächst noch keine militärischen Absprachen. Bündnisziel und hierfür erforderliche Mittel und Strukturen bildeten dennoch eine Einheit - die Potentiale und Ressourcen beider Partner entsprachen dem defensiven Zweck. Nimmt man Veränderungen des Vertragstextes oder zusätzliche völkerrechtlich verbindliche Abmachungen als Indikatoren modifizierter Bündnisziele, hat sich an dieser Eingangsrelation von Ziel, Mittel und Struktur bis zur bosnischen Annexionskrise 1908/09 nichts Wesentliches geändert. Diese Feststellung ist zunächst einseitig, da sie die innere Dynamik des Bündnisses vor allem nach 1890 - als Deutschland die Bahnen der Bismarck’sehen Außenpolitik verließ und zunehmend weltpolitischen Ambitionen nachging - ausblendet. Indes erhielten die inneren Verlagerungen und Modifizierungen des Zweibundes von 1890 bis 1908 keine völkerrechtlich verbindliche Kodifizierung. Sie wären damit im Ernstfall relativ folgenlos geblieben. Auch war mit den militärischen 2 Abgedruckt bei Huber, Emst Rudolf (Hrsg.): Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte. Bd. 2. Stuttgart [u.a.] 1986, S. 494 f. (Nr. 309). 26