Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 44. (1996)
STRIMITZER, Birgit: Der k. k. Staatsrat Friedrich Freiherr Binder von Krieglstein, Freund und Sekretarius des Staatskanzlers Kaunitz. Ein Beitrag zur Klientelpolitik der maria-theresianischen Epoche
Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 44/1996 - Rezensionen Im ersten Kapitel des auch als Beitrag zur Rechts- und Kulturgeschichte deklarierten Werkes stellt der Verfasser die Entwicklung des Ordenswesens im Übergang von den weltlichen zu denen der englische Hosenbandorden, der Savoyen’sehe Annunciatenorden und der für Österreich bedeutende, wenn ursprünglich auch burgundische Orden vom Goldenen Vließ zählt, zu den Verdienstorden dar, als deren ersten er den 1693 von Ludwig XIV. gestifteten Militärorden vom Heiligen Ludwig nennt, der im Gegensatz zu den einstufigen weltlichen Ritterorden bereits drei Klassen umfaßte. Ebenso wird erwähnt, daß die von den meisten Staaten als beispielgebend beachtete fünfstufige Klassengliederung auf die 1804 von Napoleon gestiftete Ehrenlegion zurückgeht. Für den Kundigen nicht neu, aber der Vollständigkeit halber wird festgehalten, daß in Österreich das Zeitalter der Verdienstorden mit der Stiftung des Militär Maria Theresienordens im Juni 1757 einsetzte. Die unabdingbare Aufzählung der übrigen Orden hätte allerdings dahingehend ergänzt werden können, daß sie im Falle des Maria Thersienordens, des Leopold- und des Franz-Joseph- Ordens nicht von Anfang an über die zuletzt umfassenden Grade verfügten, sondern dem Gebot nach Differenzierung folgend (beim Franz-Joseph-Orden sogar zweimal) erweitert wurden, auch wenn dies aus den im Anhang wiedergegebenen Ordensstatuten ersichtlich ist. Erwähnung finden auch die mit der Verleihung dieser Orden verbundenen Vorrechte, wie z. B. die Verleihung des Titels eines wirklichen Geheimen Rates bzw. die Erhebung in verschiedene Adelsränge bis zum Freiherrnstand, welch letztere allerdings mit Ausnahme für die Ritter des Maria Theresienordens 1884 aufgehoben wurden. Neben Themen, deren Behandlung füglich erwartet werden durfte, hat sich der Verfasser ein Kapitel besonders angelegen sein lassen, das viele am Ordenswesen sonst eher uninteressierte Zeitgenossen zu diesem Buch greifen lassen könnte. Es geht da schlicht um die viele Staats- und sonstige Funktionäre noch immer elektrisierende Frage, mit welchem Ordens- bzw. Ehrenzeichengrad der Beamte einer bestimmten Dienstklasse oder ein in vergleichbarer Position stehender Staatsbürger zu bedenken wäre. In einer unter gewiß enormem Arbeitsaufwand entstandenen tabellarischen Gegenüberstellung rangmäßig vergleichbarer Dekorationen der Monarchie aus den Jahre 1912 mit denen der Republik aus dem Jahre 1932 wird anschaulich gemacht, welche Stufen damals sowie heute für die Inhaber welcher Ränge in Betracht kamen. All das wird auch mit Verleihungszahlen untermauert. Allerdings zeigt sich, wie dem zugeordneten Text zu entnehmen ist und wie dies auch aus der heute üblichen Verleihungspraxis erkennbar wird, daß in diesem Schema durchaus Raum für Ausnahmen, und zwar nach oben hin, gegeben war und ist. Heute wird beispielsweise in den obersten zwei Dienstklassen eine Bandbreite von zwei bis drei Ehrenzeichengraden erkennbar. Zahlreiche zum Teil bekannte Namen sorgen für die Anschaulichkeit dieses Abschnittes. 375