Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 44. (1996)

STRIMITZER, Birgit: Der k. k. Staatsrat Friedrich Freiherr Binder von Krieglstein, Freund und Sekretarius des Staatskanzlers Kaunitz. Ein Beitrag zur Klientelpolitik der maria-theresianischen Epoche

Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 44/1996 - Rezensionen Inquart vorzuschieben, der jedoch die Kostbarkeiten in Wien halten und in der Augustinerkirche als neuem nationalen Weiheraum ausstellen lassen will und sich schließlich bei der im Stillen vollzogenen Übergabe durch Kaltenbrunner vertreten läßt. Weitere Kapitel befassen sich mit Symbolgehalt (dazu erschien gleichzeitig Staats, Reinhard: Die Reichskrone. Geschichte und Bedeutung eines europäischen Symbols. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht 1991) und mit dem Wanderleben der Reichskleinodien vor ihrer Deponierung in Nürnberg 1423; mit der Bergung 1796 vor den französischen, 1866 vor den preußischen Truppen; mit den Forderungen Italiens und Ungarns auf Herausgabe wichtiger Teile des Kronschatzes bei den Friedensvertragsverhandlungen 1919; mit den verworrenen Umständen seiner Entdeckung in den Nürnberger Bunkern 1945. Besonders eingehend wird die von Hügel organisierte Bergung der Reichs­kleinodien 1796, ihre geheime Aulbewahrung in Regensburg und Passau bis 1800, ihre Verbringung nach Wien und Flüchtung 1805, 1809 und 1813 zu Wasser und zu Lande dargestcllt Kubin zeigt, wie die Nürnberger schon früh ihre Rückgabeansprüche Vorbringen: 1804, 1806 und wieder 1821, indem sie König Ludwig I. um Intervention in Wien bitten. Ludwig zieht Joseph Frh. von Hormayr als Gutachter zu Rate und lehnt ab. Gleiches widerfährt dem Aachener Domkapitel, das sich um Herausgabe der drei Aachener Reichskleinodien be­müht, die 1794 nach Paderborn, 1801 nach Wien verbracht worden sind. Es bittet 1815 die preußische Regierung vergeblich um Intervention in Wien. Die Aachener unternehmen 1834, 1856, 1871 direkt, 1932 wieder über Berlin neue Vorstöße zur Herausgabe. Seit 1957 hat das Domkapitel in immer neuen Anläu­fen auch über Bonn seine Ansprüche geltend gemacht, die 1968 in der Aufsehen erregenden Kölner Dissertation Fritz Ramjoués akribisch belegt wurden. Der recht breit geratenen Darstellung des politischen Hintergrunds fehlt durchwegs die differenzierte Perspektive der neueren Forschung, die Kubin nicht kennt. Nicht berücksichtigt sind die längerfristigen Voraussetzungen, die zum Untergang des Alten Reichs geführt haben (dazu Srbik 1927, Aretin 1967, abwägend Braubach 1970). De jure ist das Reich nicht 1806, sondern erst auf dem Wiener Kongreß liquidiert worden (dazu Walter, G.: Der Zusammen­bruch des Heiligen Römischen Reiches, 1980; Kleinheyer, G.: Die Abdan­kung des Kaisers. In: Wege europäischer Rechtsgeschichte, 1987). Die Motive der Reichspolitik Franz II., Napoleons (dazu die Arbeiten Eberhard Weis’) und Dalbergs (zuletzt Färber, K. M.: Kaiser und Erzkanzler, 1988) in der Situa­tion der Jahre 1804/6 werden nicht erfaßt. Wichtige Quellen, die Kubin aus den Akten zitiert, liegen seit langem gedruckt und interpretiert vor: Die Gutachten über die Niederlegung der Kaiserkrone 1806 von Hügel (bei von Raumer. In: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte, 1964) und Friedrich Stadion (bei Aretin: Heiliges Römisches Reich, Bd. 2) oder die Verfassungsentwürfe Steins, Gagerns, Münsters (zuletzt bei Botzenhart, M.: Die deutsche Verfassungsfra­ge 1812-1815, 1968; Müller, Klaus: Quellen zur Geschichte des Wiener Kon­gresses, 1986). Angermeier hat sie jüngst eingehend diskutiert (Zeitschrift für 373

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