Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 44. (1996)
MALFER, Stefan Der Kampf um die slawische Liturgie in der österreichisch-ungarischen Monarchie – Ein nationales oder ein religiöses Anliegen? Mit einem unveröffentlichten Briefwechsel zwischen Papst Leo XIII. und Kaiser Franz Joseph I
Stefan Malier keine Rede. Tisza, der über alle einschlägigen Berichte informiert wurde, ließ sich nicht bemhigen und meinte, die altslawische Kirchensprache sei zwar „minder gefährlich“, aber auch sie würde „ein Verknüpfungsband unter den slawischen katholischen Völkerschaften hersteilen, dessen Konsequenzen von größter Tragweite wären“. Es müsse jede Neuerung in der Liturgiesprache, also auch die Einführung der altslawischen Sprache unterbleiben21. Paar erreichte schließlich die Zusicherung seitens des Vatikans, daß bei den Feierlichkeiten am 5. Juli keine präjudizierenden Äußerungen betreffend die slawische Liturgie fallen würden22. Dennoch hatte Strossmayer einen konkreten Erfolg. Er brachte sein Anliegen natürlich zur Sprache, und Papst Leo beauftragte ihn mündlich, ein Memoire auszuarbeiten. Der Bischof überreichte dieses Schriftstück bereits nach wenigen Tagen, um den 10. Juli hemm. Es gab zwar innerhalb der Kurie ablehnende Kräfte, und auch andere slawische Stimmen waren dagegen. Vor allem die Polen und ihr Kardinal Ledóchowski23 traten für die strikte Beibehaltung des Lateinischen ein. Gleichzeitig kamen der österreichischen Botschaft aber auch mögliche Kompromißideen zu Ohren, etwa die slawische Liturgie nur den orientalischen Missionen südlich der Donau fakultativ zu gestatten oder die Verlesung der Epistel und des Evangeliums in slawischer Sprache zusätzlich zur lateinischen Sprache zu erlauben, wofür es in anderen Sprachen Präzedenzfälle gab. Die Summe der Berichte aus Rom war, daß der Papst unbedingt etwas in diese Richtung tun wolle und daß bei der Behandlung des Memoires in der zuständigen Kardinalskommission irgendein Kompromiß herauskommen werde24. Tisza intervenierte daraufhin zum drittenmal. Er lehnte „überhaupt jede Konzession“ ab und argumentierte dem k. u. k. Außenminister gegenüber so: Für die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder und deren Regierung mag die in Frage stehende liturgische Neuerung weniger bedeutungsvoll erscheinen, da sich dieselbe nach dem Berichte auf Böhmen, Mähren, Schlesien und Galizien nicht erstrecken würde, allein für Ungam und mittelbar gewiß auch für die österreichisch-ungarische Monarchie kann es nicht gleichgiltig sein, wenn für die verschiedenen daselbst so wie in der Nachbarschaft befindlichen slawischen Stämme - namentlich für die Kroaten, Slowenen und Bosnier - am kirchlichen Gebiete ein neues einigendes Band geschaffen wird, wodurch dieselben gleichzeitig von den übrigen Nationalitäten der österreichisch-ungarischen Monarchie getrennt werden. Haymerle möge „erneut und dringend alles aufbieten [...], damit auch die in den Berichten angedeutete liturgische Neuerung und überhaupt jede Konzession in der vom Bischof Strossmayer gewünschten Richtung unterlassen werde“25. IIHStA Wien, PA XI, Karton 259, Konvolut 1881/82, Tisza an Haymerle, 1881 Juni 30. 22 Ebenda, Paar an Haymerle, 1881 Juli 4. 23 Mieczyslaw Ledóchowski, Erzbischof von Posen und Gnesen und Kurienkardinal. 24 HHStA Wien, PA XI, Karton 259, Konvolut 1881/82, Berichte Heidlers vom 8. Juli (A-C), vom 12. Juli und vom 22. Juli 1881. 25 Ebenda, Tisza an Haymerle, 1881 August 3. 170