Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 44. (1996)

KALMÁR, János: Regierungsnormen Karl Habsburgs (Karl VI.) vor seiner Kaiserwahl im Jahr 1711

János Kalmár dem jungen Erzherzog Karl Elemente der politischen Ethik des Justus Lipsius und des Adam Contzen in der Interpretation des Nikolaus Vernulz’ (Vernulaeus) unterrichtet wurden. So schloß Karl schon als elfjähriges Kind mit Herrschertu­genden wie pietas, temperantia, affabilitas, liberalitas, caritas, dignitas maie- statis, fides, fortitudo, iustitia, clementia und prudentia eine enge Bekannt­schaft23. Ohne Zweifel sind auch andere Herrscherkandidaten zu jener Zeit mit ähnlichem Lehr- und Unterrichtsmaterial aufgewachsen, allerdings beweist der im Jahre 1708 in Barcelona verfaßte Bücherkatalog Karls ein ungebrochenes Interesse an staatstheoretischen und herrscherethischen Schriften24. Im Jahr 1711 darf selbstverständlich die damals bereits sechsjährige Herr­scherpraxis nicht außer acht gelassen werden, die sich unter recht schweren Bedingungen entwickeln mußte25, die aber durch Erkenntnis aus Vergangenheit, Traditionen und Konstitution seiner Länder bestimmt etwas wirksamer war, als sie sonst gewesen wäre26. Ob diese zu Papier gebrachten Regierungsnormen des damals 26jährigen Königs als bleibende Prinzipien, also auch für seine Kaiser­jahre gültig betrachtet werden können, läßt sich aus einer nur bis 1711 reichen­den Analyse natürlich nicht feststellen. Wenn diese im Licht seiner späteren Tätigkeit - nach dem Pactum mutuae successionis bzw. der Pragmatischen Sanktion - teilweise auch modifiziert er­scheinen mögen27, ist dies nicht unbedingt mit einer grundlegenden Änderung seiner Überzeugung als Herrscher gleichzusetzen, sondern eher dem - vom abso­lut herrschenden Fürsten und dem ständischen Feudaladel sehr gegensätzlich gedeuteten - Begriff von Gemeinwohl und Staatsräson. 23 Seils, Emst-Albert: Die Staatslehre des Jesuiten Adam Contzen, Beichtvater Kurfürst Maximilian I. von Bayern. Lübeck-Hamburg 1968 (Historische Studien 405), S. 219-220; ausführlicher darüber Kalmár, János: Die Erziehung des Kaisers Karl VI. (im Druck). 24 HHStA Wien, Hausarchiv, Familienakten, Karton 104, Mappe IV: Der „Catalogus librorum in cameras Regia erectorum. Barcinonae, die 23 Mensis octobris anno 1708“ erwähnt unter vielen an­deren z. B. Justus Lipsius’ sämtliche Werke (fol. 129r, Nr. 14), Hugo Grotius’ näher nicht angege­benes Werk (fol. 139r, Nr. 561), sowie Antonio Guevaras Horlogium Principum (fol. 132v, Nr. 179) und Pere Beilugas Speculum Principum (fol. 137r, Nr. 446). 25 Im Jahr 1705 noch mußte ihn Graf Wratislaw folgenderweise ermahnen: „... E. M. wiesen sich zu erinnern, wie effiers ich ihnen gesagt, daß es nöthig sein wirdt der Spanier artlichen humor zu bertra- gen, undt da sie von denen Grandes niemandt alß ihm bey sich haben sich desen consilys confidenter zu gebrauchen undt der Nation zeigen daß sie Spanien durch Spanier, undt nicht durch Teutsche zu gouvemiren vermeinen“. Arneth: Correspondenz König Karls III., S. 18. Anderthalb Jahre später schrieb Karl selbst schon in diesem Sinn: „... glaub da einjedes land von seinigen in tanto gubemirt werde ..." Ebenda, S. 31. 26 Vgl. oben Anm. 23: Neben den klassischen historischen Werken und den Geschichten einiger Mit­glieder des Hauses Habsburg befanden sich in der Bibliothek des Königs u. a. Luperzio Panyanas Annales de Aragon (fol. 137r, Nr. 463 und 464), eine Constitutiones de las Cortes de Cataluna (fol. 137v, Nr. 505) und eine Histoire de Sicile et de Naples (fol. 139r, Nr. 578). 27 Kalmár, János: Expériences catalanes de l'empereur Charles VI. In: Transactions of the Seventh International Congress on the Enlightenment. Vol. 3. Oxford 1989 (Studies on Voltaire and the Eighteenth Century 265), S. 1724-1728. 144

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