Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 43. (1993) - Festschrift für Rudolf Neck zum 65. Geburtstag

ARTL, Gerhard: Oberfeldrichter Everts und die Serie von Selbstverstümmelungen im Sommer 1944 in Wien

Kriegsgericht verhängten abschreckenden Strafen zurück.18) Die nun einsetzenden Untersuchungen konzentrierten sich auf alle Unter­armbrüche und Kniegelenksverletzungen, welche in den vergangenen zwölf Monaten in der für Wehrmachtsangehörige zuständigen Unfall­station des Reserve-Lazaretts Xlb (bis 15. Juni 1944) bzw. des Reserve- Lazaretts XIa (ab 16. Juni 1944)19) behandelt worden waren. Dabei stellte sich - rein statistisch betrachtet - zunächst heraus, daß die Anzahl durch Stürze aller Art verunglückter Soldaten nach Ablauf der Winter­monate, in denen die Straßen vereist und rutschig waren, nicht bloß nicht zurückgegangen, sondern während des Frühjahres bis zum Som­mer 1944 noch weiter angestiegen war. Besonders bemerkenswert wa­ren jene Zahlen, welche Oberfeldarzt Prof. Dr. BÖHLER in seinem Be­richt über Seitenbanddehnungen oder Zerreißungen des Kniegelenkes anführte. Hatte es im Wiener Unfällkrankenhaus im Jahre 1945 bei ins­gesamt 30.000 Verletzte 33 durch Sturz verursachte Bänderrisse gege­ben, mußte man im Reserve-Lazarett XIa in den drei Monaten zwischen 15. Juni und 15. September bei etwa 1.000 Verletzte 34 Zerreißungen registrieren. Damit stand die Gesamtzahl der Seitenbandzerreißungen im Unfallkrankenhaus gegenüber jener im Reserve-Lazarett XIa im Verhältnis von rund 5:100.20) Dabei war gleichzeitig festzustellen, daß die verletzungsbedingte Aufklappbarkeit des Kniegelenkes weit größer war, als dies nach dem behaupteten Unfallhergang glaubhaft gemacht werden konnte. Die Erhebungen wurden allerdings dadurch wesentlich erschwert, daß von Anfang an darauf verzichtet werden mußte, ärztliche Gutachten als Beweismittel heranzuziehen. Zwar unterstützten die Ärzte des Reserve- Lazaretts XIa die Fahndungsorgane in jeder Weise, sie teilten auch wie­derholt neu eingelieferte verdächtige Fälle mit. „Sie waren aber an­dererseits trotz mehrfacher Rückfragen nicht dazu zu bewegen, zu einem Schuldspruch ausreichende ärztliche Gutachten zu erstatten.“ Die dafür in Betracht kommenden Unfallchirurgen vertraten grundsätz­lich die Ansicht, „daß Unfälle bei ihrer fast unbegrenzten Zahl von Ent­stehungsmöglichkeiten auch die vielfältigsten Folgen haben können und daß daher, sinngemäß ausgedrückt, in der Unfallchirurgie alles möglich sei.“21) Da damit die Führung von Indizienbeweisen so gut wie aus­schied, hing der Fortschritt der Ermittlungen ausschließlich von einem Beweismittel ab: Von Geständnissen. Oberfeldrichter Everts und die Serie von Selbstverstümmelungen im Sommer 1944 18) Ebd. 19) Das Reserve-Lazarett XIa befand sich in Wien III, Boerhavegasse 8, das Reserve- Lazarett Xlb in Wien III, LandstraBer Hauptstraße 4a. 20) AdR, DWM, Ger.A., Ktn. 443, fol. 379a. 21) Ebd., fol. 374f. 197

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