Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 43. (1993) - Festschrift für Rudolf Neck zum 65. Geburtstag
ENDERLE-BURCEL, Gertrude: Militarisierung der Gesellschaft – Aspekte österreichischer Wehrpolitik 1918–1938
ren wiederum ausschließlich ehemalige Heeresangehörige zu berücksichtigen.65) Für die Versorgung ausgedienter Soldaten wurden außerdem neue Richtlinien ausgearbeitet.66) Zukünftige Beamte, für die es seit 1933 wieder Uniformen gab67), mußten sich als Voraussetzung für ihre Aufnahme in den Staatsdienst einer militärischen Ausbildung unterziehen.68) Staatssekretär für Landesverteidigung Wilhelm Zehner verlangte im Ministerrat, daß alle, die in den Staatsdienst aufgenommen werden wollten, mindestens zehn Monate gedient haben müßten.69) Damit glaubte man auch einen Filter gegen politisch unzuverlässige Elemente zu haben.70) Ausnahmebestimmungen gab es lediglich für Hochschullehrer und Künstler.71) Die indirekten und direkten Vorbereitungen und Maßnahmen zur Aufrüstung und Einführung der allgemeinen Wehrpflicht erfaßten viele Lebensbereiche. Sehr konkret war die Umwandlung der Bundeserziehungsanstalt in Liebenau bei Graz in eine Militärmittelschule, um den Offiziersnachwuchs zu sichern. Die Mehrkosten, die dem Verteidigungsministerium dafür entstanden, mußten im Unterrichtsministerium eingespart werden.72) Ebenso konkret war die Angleichung des Luftfahrtgesetzes an die militärischen Bedürfnisse, wobei sich die Bundesregierung wieder des Ermächtigungsgesetzes vom April 1934 bediente.73) Alle bereits durchgeführten und geplanten wehrpolitischen Änderungen bedingten eine Organisationsänderung im Bundesministerium für Landesverteidigung, die mit 1. Juni 1935 wirksam wurde. Bundeskanzler Kurt Schuschnigg bezeichnete es im Ministerrat „als selbstverständlich, daß man einen Generalstabschef brauche. Es würde aber genügen... einen Offizier mit dieser Funktion zu betrauen“. Es wurde daher eine neue Sektion gebildet, der Generalmajor Alfred Jansa als Sektionschef Vorstand.74) Erst mit Einführung der Allgemeinen Bundesdienstpflicht Militarisierung der Gesellschaft - Aspekte österreichischer Wehrpolitik 1918-1938 65) MRP 974/13 vom 6./7./10. November 1934, MRP 977/29 und 977/30 vom 20./21. Dezember 1934. 66) 997/26 vom 24. Mai 1935. 67) BGBl. 536/1933 und BGBl. 209/1955 sowie MRP 997/11 vom 24. Mai 1935. 68) MRP 982/8 vom 1. Februar 1935, MRP 997/13 vom 24. Mai 1935 sowie BGBl. 233/ 1935. 69) MRP 974/15 vom 6./7./10. November 1934, S 80. 70) MRP 982/8 vom 1. Februar 1935, S 263. 71) MRP 997/13 vom 24. Mai 1935, S 588. 72) MRP 992/10 vom 12. April 1935, S 461 f; MRP 997/31 vom 24. Mai 1935 sowie BGBl. 232/1935. 73) MRP 997/21 vom 24. Mai 1935 und BGBl. 208/1935. 74) MRP 992/22 vom 12. April 1935, S 483. 187