Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 43. (1993) - Festschrift für Rudolf Neck zum 65. Geburtstag

ENDERLE-BURCEL, Gertrude: Militarisierung der Gesellschaft – Aspekte österreichischer Wehrpolitik 1918–1938

ren wiederum ausschließlich ehemalige Heeresangehörige zu be­rücksichtigen.65) Für die Versorgung ausgedienter Soldaten wurden au­ßerdem neue Richtlinien ausgearbeitet.66) Zukünftige Beamte, für die es seit 1933 wieder Uniformen gab67), mußten sich als Voraussetzung für ihre Aufnahme in den Staatsdienst einer militärischen Ausbildung un­terziehen.68) Staatssekretär für Landesverteidigung Wilhelm Zehner ver­langte im Ministerrat, daß alle, die in den Staatsdienst aufgenommen werden wollten, mindestens zehn Monate gedient haben müßten.69) Da­mit glaubte man auch einen Filter gegen politisch unzuverlässige Ele­mente zu haben.70) Ausnahmebestimmungen gab es lediglich für Hochschullehrer und Künstler.71) Die indirekten und direkten Vorbereitungen und Maßnahmen zur Auf­rüstung und Einführung der allgemeinen Wehrpflicht erfaßten viele Le­bensbereiche. Sehr konkret war die Umwandlung der Bundes­erziehungsanstalt in Liebenau bei Graz in eine Militärmittelschule, um den Offiziersnachwuchs zu sichern. Die Mehrkosten, die dem Verteidi­gungsministerium dafür entstanden, mußten im Unterrichtsministerium eingespart werden.72) Ebenso konkret war die Angleichung des Luft­fahrtgesetzes an die militärischen Bedürfnisse, wobei sich die Bundes­regierung wieder des Ermächtigungsgesetzes vom April 1934 be­diente.73) Alle bereits durchgeführten und geplanten wehrpolitischen Änderungen bedingten eine Organisationsänderung im Bundesministerium für Lan­desverteidigung, die mit 1. Juni 1935 wirksam wurde. Bundeskanzler Kurt Schuschnigg bezeichnete es im Ministerrat „als selbstverständlich, daß man einen Generalstabschef brauche. Es würde aber genügen... einen Offizier mit dieser Funktion zu betrauen“. Es wurde daher eine neue Sektion gebildet, der Generalmajor Alfred Jansa als Sektionschef Vorstand.74) Erst mit Einführung der Allgemeinen Bundesdienstpflicht Militarisierung der Gesellschaft - Aspekte österreichischer Wehrpolitik 1918-1938 65) MRP 974/13 vom 6./7./10. November 1934, MRP 977/29 und 977/30 vom 20./21. Dezember 1934. 66) 997/26 vom 24. Mai 1935. 67) BGBl. 536/1933 und BGBl. 209/1955 sowie MRP 997/11 vom 24. Mai 1935. 68) MRP 982/8 vom 1. Februar 1935, MRP 997/13 vom 24. Mai 1935 sowie BGBl. 233/ 1935. 69) MRP 974/15 vom 6./7./10. November 1934, S 80. 70) MRP 982/8 vom 1. Februar 1935, S 263. 71) MRP 997/13 vom 24. Mai 1935, S 588. 72) MRP 992/10 vom 12. April 1935, S 461 f; MRP 997/31 vom 24. Mai 1935 sowie BGBl. 232/1935. 73) MRP 997/21 vom 24. Mai 1935 und BGBl. 208/1935. 74) MRP 992/22 vom 12. April 1935, S 483. 187

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