Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 43. (1993) - Festschrift für Rudolf Neck zum 65. Geburtstag
ENDERLE-BURCEL, Gertrude: Militarisierung der Gesellschaft – Aspekte österreichischer Wehrpolitik 1918–1938
fehl wurde dem Bundespräsidenten übertragen5), die Befehlsgewalt dem zuständigen Bundesminister.6) Die Entwicklung des österreichischen Heeres, das seit dem 8. Jänner 1921 Bundesheer genannt7) wurde, im Spannungsfeld außen- und innenpolitischer Einflüsse stehend, war durchaus nicht friktionsfrei. Die militärischen Bestimmungen des am 10. September 1919 Unterzeichneten Staatsvertrages von St. Germain, der im Juli 1920 in Kraft getreten war, beeinflußten wesentlich den personellen, organisatorischen und bewaffnungsmäßigen Aufbau des Heeres.8) Österreich wurde zu einem Söldnerheer und damit zu einer völlig neuen Wehrform9 10) verpflichtet. Die Gesamtstärke des Heeres war mit 30.000 Mann, inklusive 1.500 Offiziere und 2.000 Unteroffiziere limitiert. Neben den Höchstständen für Stäbe und Truppen wurde eine zwölf-, bzw. sechsjährige Dienstzeit für Unteroffiziere und Mannschaften festgesetzt. Gendarmerie und Polizei durften den Stand von 1913 nicht überschreiten und ihre Heranziehung zu militärischen Übungen war untersagt.'0) Die Organisation des in sechs Brigaden gegliederten Heeres wurde ebenso genau vorgeschrieben wie die Bewaffnung.11) Luftstreitkräfte jeglicher Art wurden überhaupt verboten.12) „Die allgemeine Wehrpflicht wurde verboten, die über den Bedarf des kleinen Bundesheeres hinausreichenden Militärschulen gesperrt, jede Vorbereitung für eine Mobilisierung untersagt, alle Mehrvorräte an militärischen Ausrüstungen vernichtet, die maschinellen Einrichtungen der Industrie, soweit sie für die Erzeugung von Kriegsbedürfnissen in Betracht kamen, zerstört, der Errichtung eines Rahmenheeres durch Festsetzung von Minimal- und Maximalständen vorgebeugt.. .“13) Dieses Zitat aus einer Darstellung des Bundesministeriums für Landesverteidigung über Wehrform und Wehrsystem in Österreich faßt ziemMilitarisierung der Gesellschaft - Aspekte österreichischer Wehrpolitik 1918-1938 5) Peter Broucek, Heerwesen, ln: Österreich 1918-1938, Geschichte der Ersten Republik, herausgegeben von Erika Weinzierl/Kurt Skalnik, Graz/Wien/Köln 1983, Band 1, S213 und 216. 6) Rauter, Wehrgesetzgebung, S 65. 7) Erwin Steinböck, Österreichs militärisches Potential im März 1938, Wien 1988, S 11. 8) Ebenda, S 15. 9) Ludwig Jedlicka, Ein Heer im Schatten der Parteien, Die militärpolitische Lage Österreichs 1918-1938, Graz/Köln 1955, S 18. 10) Vgl. dazu im Detail Haas, Wehrpolitik, S 85ff. 11) Vgl. im Detail dazu Steinböck, Österreichs militärisches Potential, S 15. 12) Zur Sonderentwicklung in der Luftfahrt vgl. Hubert Prigl, Die Militärluftfahrt in Österreich zwischen November 1918 und Juli 1938, Diplomarbeit, Wien 1990. 13) Archiv der Republik, Bundesministerium für Landesverteidigung, Bestand Varia, Wehrform und Wehrsystem. 179