Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 42. (1992)

AGSTNER, Rudolf: Von der österreichisch-ungarischen Botschaft zum österreichischen Generalkonsulat Berlin. Zur Geschichte der k. u. k. bzw. österreichischen Vertretungsbehörden in der deutschen Hauptstadt 1871–1991

Seit Februar 1991 und bis zur Aufhebung der telekommunikativen Tei­lung Berlins und Deutschlands verfügt das Österr. Generalkonsulat Berlin über Telefonanschlüsse sowohl im westlichen als auch im östli­chen Netz. Die Amtsräumlichkeiten in der Otto-Grotewohl-Straße wer­den nunmehr vom Bundesvermögensamt II gemietet, welches Nachfol­ger des Dienstleistungsamtes der DDR ist und der Finanzdirektion Ber­lin untersteht. Es ist anzunehmen, daß die Otto-Grotewohl-Straße über kurz oder lang umbenannt wird, voraussichtlich in Wilhelmstraße, wie dieser Straßenzug früher hieß und in seinem westlichen Teil noch im­mer heißt. Die im Ost-Berliner Stadteil Pankow gelegene Residenz der Österreichi­schen Botschaft in der DDR wurde im Dezember 1990 aufgegeben, die Residenz des Österreichischen Generalkonsuls in Berlin ist jene des bisherigen Delegationsleiters in West-Berlin, Zehlendorf. Am 20. Juni 1991 beschloß der deutsche Bundestag mit 338 gegen 320 Stimmen die Verlegung des Parlaments und der Regierung von Bonn nach Berlin, womit die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland in Hinkunft auch Regierungssitz sein wird. Obwohl sich derzeit noch nicht absehen läßt, wann die Übersiedlung der Regierungsstellen nach Berlin erfolgen wird, wird spätestens mit der Installierung des Auswärtigen Amtes in Berlin auch die Errichtung einer österreichischen Botschaft - und damit der Neubau oder Ankauf eines genügend groß dimensionier­ten Amtsgebäudes - erforderlich werden. Wien hat für diesen Fall vor­sorglich beim Berliner Senat das Interesse deponiert, das Grundstück in der jetzigen Stauffenbergstraße wieder zu benützen, auf dem sich bis 1938 die Österreichische Gesandtschaft befand, sowie auch die dane­benhegende Parzelle. Auf beiden - unbebauten - Parzellen könnte ein Amtsgebäude errichtet werden. Falls dies nicht möglich ist, hätte die Republik Österreich an einem Ersatzgrundstück in passender Lage In­teresse. Von der österreichisch-ungarischen Botschaft zum Österreichischen Generalkonsulat Berlin 335

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