Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 41. (1990)
KUPRIAN, Hermann J. W.: „ …damit auch die Begabteren in Hinkunft dem Archivdienste treu bleiben…“. Ein Beitrag zur Geschichte des österreichischen Archivwesens 1892–1923
Zur Geschichte des österreichischen Archivwesens „1.) Die Leitung der fachmännischen und wissenschaftlichen Angelegenheiten des Archivwesens wird bei einem Archivamt vereinigt. Dieses übernimmt die Aufgaben des ehemaligen Archivrates und dessen Geschäftsausschusses und hat daher insbesondere auch die Staatsregierung in allen die staatlichen Archive berührenden Fragen zu beraten und der Staatsregierung Vorschläge zur endgültigen Neuregelung des Archivwesens zu erstatten. Die rechtliche und organisatorische Stellung der einzelnen Archive, insbesondere auch hinsichtlich des Eigentumsrechtes an den Archiven, des Archivpersonales und des Archivdienstes, bleibt unberührt. 2. ) Das Archivamt wird vorbehaltlich einer späteren ressortmäßigen Zuweisung bis auf weiteres der Staatsregierung unterstellt. 3. ) Die Verwaltungsgeschäfte des Archivamtes hat das Büro des ehemaligen Archivrates zu besorgen.“ Mit dieser kompromißfähigen Formel schienen Mayrs Bemühungen schließlich von Erfolg gekrönt. Ohne größere Debatte verabschiedete der Kabinettsrat in derselben Sitzung den Antrag, nachdem Staatssekretär Deutsch auf dessen Verlangen nach einer einvernehmlichen Vorgangsweise der Staatskanzlei in allen das Kriegsarchiv betreffenden Fragen mit dem Staatsamt für Heerwesen eine klare Zusicherung gegeben werden mußte87). Scharfe Kritik an der Vorgangsweise der Regierung übte hingegen Oswald Redlich. Während er grundsätzlich den Beginn einer neuen Organisation des staatlichen Archivwesens begrüßte und sogleich seine Funktionen als Vorsitzender-Stellverteter des Archivrates88) sowie als Obmann des Geschäftsausschusses zurücklegte, vermißte er eine deutliche Abgrenzung des Kompetenzbereiches zwischen den Aufgaben des Archivamtes und jenen des Archivbevollmächtigten, die nunmehr beide die Regierung in allen staatlichen Archivangelegenheiten zu beraten hatten. Er weigerte sich deshalb, diese Funktion zurückzulegen und verwies auf die Notwendigkeit eines weiteren Kabinettsbeschlusses, sollte er die Agenden dem Archivamt übertragen müssen. Deutlich läßt sich Redlichs Enttäuschung über die Handlungsweise der Regierung aus der Schlußbemerkung herauslesen: „Es wäre nach meinem Dafürhalten allerdings zweckentsprechend gewesen, wenn diese Klarstellung bereits früher unter Heranziehung der beteiligten Faktoren erfolgt 87) Vgl. ebenda. 88) Vorsitzender war der Minister des Innern, der sich bei den Beratungen aber meist durch seinen Stellvertreter vertreten ließ. Vgl. Bittner Gesamtinventar 119. 211