Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 39. (1986)
SCHÖNFELLNER, Franz: Der Bund als Gesellschafter der WÖK in der Ersten Republik
160 Franz Schönfellner rium für Handel und Verkehr eine Aufsichtsbeschwerde eingebracht hätten, wobei sie eine Sperre der WÖK anstrebten. Sie begründeten dies mit den Bestimmungen der Gewerbeordnung, laut denen eine Person höchstens zwei Konzessionen im Gast- und Schankgewerbe führen dürfe. Die WÖK hatte zwar mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 23. Jänner 1929 die Berechtigung zum Betrieb des Speisegewerbes bestätigt bekommen, doch waren die Argumente der Gastwirte bezüglich der Gewerbeordnung richtig47). Ende Juli 1932 wandte sich der Wiener Gewerbegenossenschaftsverband an das Finanzministerium und sprach von einer „unerträglichen“ Konkurrenz durch die WÖK. Bei nachfolgenden Besprechungen mit den Bundesvertretern im Aufsichtsrat, Beamten des Handelsministeriums und Vertretern der Gastwirte, Cafetiers und Zuckerbäcker traten die Gewerbetreibenden nachdrücklich für die Liquidation der WÖK ein, wollten aber auf keinen Fall einen Verkauf des Bundesanteils an die Gemeinde Wien48). Die WÖK, vertreten durch Prof. Fränkel, brachte neben anderen Argumenten vor, daß etwa 1000 Arbeiter und Angestellte betroffen wären und daß von den bewilligten 36 Filialen nur 24 betrieben würden. Zwei Monate später wurde der Ministerrat mit der Frage der Zurückziehung der Beteiligung des Bundes an der WÖK befaßt49). Finanzminister Dr. Weiden- hoffer berichtete über die Anbringen der Gastwirte und Cafetiers an ihn und Handelsminister Dr. Jakoncig. Die Beschwerdeführer beriefen sich auf ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes, das bestätigte, daß im Gast- und Schankgewerbe auf Grund einer Konzession nur zwei Bertriebsstätten geführt werden dürften. Allerdings hatte Bürgermeister Seitz in einer Stellungnahme klar unterstrichen, daß die Gemeinde eine Liquidation auf keinen Fall zulassen werde. In der Folge diskutierten die Sitzungsteilnehmer die Rechtslage, wobei neuerlich die Gefahr einer „Auslieferung“ der Gesellschaft an die Sozialdemokraten betont wurde. Im Falle einer Auflösung der WÖK hätte die Gemeinde Wien durch den Ankauf der Liquidationsmasse umgehend eine neue, nur von ihr betriebene Ausspeiseanstalt auf bauen können50). Zudem, so brachte Kanzler Dollfuß ein, wäre die WÖK in der Bevölkerung sehr beliebt, und es erhebe sich die Frage, ob die Regierung eine Liquidierung der Gesellschaft gegen den Willen der Gemeinde „aushalten“ würde. Handelsminister Dr. Jakoncig schlug einen Mittelweg vor, bei dem der Bund gerade durch sein Verbleiben in der WÖK eine Einschränkung des Geschäftsumfanges erreichen könne. Nach außen hin aber müsse das Ziel der „Beseitigung der WÖK“ scharf verfolgt werden, da es ungesetzlich sei, mit einer Konzession 36 Betriebe zu führen. 47) Laut einer Anmerkung von 1932 Februar 23 (FA Dept. 23 ZI. 6.913-23/1932) sollte die Gewerbeordnung entsprechend geändert werden, doch wurde dies laut ZI. 68.947-23/ 1932 fallengelassen. 4S) FA Sonderbestand A.P. (= A.P.) ZI. 1.189/1932; Dept. 23 ZI. 68.947-23/1932. Außerdem habe die Gesellschaft 1931 an Steuern S 746.307,57 gezahlt, meinte Dr. Deri. 49) Protokolle des Ministerrates der Ersten Republik Abt. 8 Bd. 1, hg. von Gertrude Enderle-Burcel (Wien 1982) 566, 575-577: Sitzung von 1932 September 29. 50) So Vizekanzler Ing. Winkler und Bundeskanzler Dollfuß.