Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 38. (1985)

PETRITSCH, Ernst Dieter: Der habsburgisch-osmanische Friedensvertrag des Jahres 1547

Der habsburgisch-osmanische Friedensvertrag des Jahres 1547 57 nicht zulässig war, mußte er ausdrücklich mit der schiitischen34) „Ketzerei“ begründet werden. Andererseits war Kaiser Karl an einem Waffenstillstand mit Süleymän vor allem deshalb interessiert, um nun zum entscheidenden Schlag gegen die deutschen Protestanten ausholen zu können, ohne einen osmanischen Angriff gegen Spanien befürchten zu müssen. Der Kaiser führte diesen Krieg mit Hilfe spanischer Truppen, obwohl er sich in der Wahlkapitulation35) ausdrücklich verpflichtet hatte, daß er kein „frembd kriegsvolkh ins Reich fueren“ werde. Also auch der Kaiser, mächtigster Herrscher der Christenheit, hielt feierlich beschworene Verträge nur solange, als ihm dies nützlich erschien; dadurch wird die eben erwähnte muslimische Rechtspraxis, welche auf den ersten Blick so perfid wirkte, doch etwas relativiert. Übrigens wurden die Friedensver­handlungen seitens des Kaisers strikt geheimgehalten; einerseits den Ungarn gegenüber, denen die Habsburger noch im Jahr 1545 versprochen hatten, zu ihrer Befreiung einen Feldzug gegen die Osmanen vorzubereiten, andererseits gegenüber den deutschen Protestanten. Diese sollten darüber im unklaren bleiben, daß die tatsächlich durchgeführten Kriegsrüstungen nicht, wie be­hauptet, gegen den „Erbfeind christlicher Nation“, sondern im Gegenteil gegen sie selbst gerichtet waren. Im Abkommen vom 19. Juni 1547 wird zum ersten Mal ein habsburgisch- osmanischer Frieden schriftlich fixiert, erstmals aber auch eine von den Habs­burgén! jährlich zu zahlende Summe festgesetzt. Dieser bedrückende Umstand geht jedoch nicht etwa auf ausdrückliches Verlangen seitens der Osmanen, sondern auf ständig wiederholte Angebote Ferdinands I. zurück. So wie schon 1530 die Gesandten Joseph von Lamberg und Nikolaus Jurisic, durften auch elf Jahre später Niklas von Salm und Sigismund von Herberstein dem Sultan für ganz Ungarn bis zu 100.000 Gulden pro Jahr anbieten, für Ferdinands tatsäch­lichen Anteil eine Maximalsumme von immerhin 40.000 Gulden36). Alle derar­tigen Angebote wurden aber von Süleymän mit der Begründung, daß er reich genug sei und daher das Geld nicht nötig habe, stets zurückgewiesen. 1545/47 akzeptierten die Osmanen erstmals das von Nicolö Secco unterbreitete Ange­bot eines jährlichen „Ehrengeschenkes“. Dies hatte der Sultan zwar jetzt auch noch nicht nötig, der Tributärcharakter, der jenem Geschenk anhaftete, scheint die Osmanen jedoch gereizt zu haben, die angebotene Summe anzuneh­34) SI(a (arab. „Partei“): Gemeinsame Bezeichnung für zahlreiche, sehr verschiedene islamische Sekten, deren Ausgangspunkt die Anerkennung cAlis als des rechtmäßigen Nachfolgers nach dem Tod des Propheten Muhammad ist. Schah Ismäcil I. (1501-1524), der Gründer der Safawiden-Dynastie, proklamierte die sogenannte Zwölferschia als Staatsreligion des Iran. Vgl. Handwörterbuch des Islam 206-208 („Imäm“), 684-692 („Shica“). 35) HHStA AUR 1519 Juli 3. Vgl. dazu Gerd Kleinheyer Die kaiserlichen Wahlkapi­tulationen. Geschichte, Wesen und Funktion (Studien und Quellen zur Geschichte des deutschen Verfassungsrechts A: Studien 1, Karlsruhe 1968) 45 ff. 36) Instruktion Ferdinands I., 1541 August 29, Konz.: HHStA Turcica 5 Konv. 3 (1541 August - Dezember) fol. 8-16.

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