Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 38. (1985)

LAUBACH, Ernst: „Nationalversammlung“ im 16. Jahrhundert. Zu Inhalt und Funktion eines politischen Begriffes

.Nationalversammlung“ im 16. Jahrhundert 33 Nicht der päpstliche Tadel, sondern die im Gefolge des Friedens von Crépy vorgenommene, relativ kurzfristige Neuansetzung des Konzils für den 15. März 1545 1S1) sowie seine tatsächliche Eröffnung im Spätherbst haben die Chancen für eine .Nationalversammlung“ entscheidend vermin­dert. Für Karl V. stand die Allgemeinverbindlichkeit des Konzils, zumal es auf deutschem Reichsboden tagte, und seiner Beschlüsse fest. Für die Protestanten bestanden ihre Ablehnungsgründe gegen das „Päpstliche Konzil“ weiter181 182), aber sie mußten nun befürchten, daß mit ihm alle Friedenszusagen, die immer nur bis zu dem — für alle verbindlichen! — Generalkonzil befristet waren, ihr Ende finden würden. Die Konsequen­zen für die Positionen aller Betroffenen zu den Alternativlösungen zeig­ten sich während des im Speyrer Abschied vereinbarten Reichstages in Worms 1545 183). Karl V. sah für regionale Ersatzveranstaltungen und interimistische Re­gelungen nun keinen Bedarf. Infolgedessen schlug die Proposition abwei­chend von der Ankündigung des letzten Abschieds vor, nicht in eine Sach- diskussion über die Religionsvergleichung einzutreten, sondern die stritti­ge Glaubensfrage dem Konzil anheimzustellen. Nur für den Fall, daß es doch nicht durchgeführt würde, sollte gleich ein neuer Reichstag zur Beratung des jetzt Vertagten beschlossen werden184). Die katholischen Stände stimmten dieser Konzeption im Prinzip zu, jedoch wurde von ihrer Mehrheit im Fürstenrat auf Betreiben Bayerns die Erwähnung der Hilfs­lösungen Reichstag und Nationalversammlung diesmal aus der Antwort gestrichen 185). Demgegenüber setzten die Protestanten, deren primäres Ziel jetzt war, eine Verlängerung der Friedenszusagen über dieses Konzil hinaus zu er­reichen, um die Anwendung von Zwang auszuschließen, neben die Ver­weigerung des Konzilsbesuchs die Berufung auf den Wortlaut des Ab­schieds von Speyer. Das hatte auch die taktische Funktion, mit positiven Vorschlägen, die überdies auf früherem Konsens beruhten, auf war ten zu können, und damit bekamen die beiden Alternativen zum Konzil in der Befristungsformel innerhalb der protestantischen Argumentation einen anderen, höheren Stellenwert. Das skizzierte Argumentationsmuster fin­det sich schon in der ersten Stellungnahme zur Proposition 186) und dann 181) J e d i n Konzil von Trient 1 404. 182) Sehr ausführlich in dem Entwurf einer Supplikation an den Kaiser in CR 5 Sp. 648 ff. „Nationalversammlung“ ist darin mit „synodus nationalis“ über­setzt. Diese Übersetzung findet sich auch andernorts, so in der Fuldaer Reform­ordnung von 1542; synoptischer Abdruck in Acta Ref. Cath. 4 229 ff, hier 231. 183) Die beste Analyse der Vorgänge auf diesem Reichstag jetzt bei Lut­tenberger Glaubenseinheit 291—344. 184) Die Proposition, 1545 März 24, in HHStA Mainzer Erzkanzlerarchiv Reichstagsakten 10 fol. 61—64 und 71—82, hier 73rv. iss) Acta Ref. Cath. 3 468; vgl. Luttenberger Glaubenseinheit 312. 186) Vgl. den Bericht der Würzburger Gesandten, 1545 März 30, in Acta Ref. Mitteilungen, Band 38 3

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