Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 37. (1984)

SUTTER, Berthold: Machtteilung als Bürgschaft des Friedens. Eine Denkschrift des Botschafters Heinrich von Calice 1896 zur Abgrenzung der Interessensphären zwischen Rußland und Österreich-Ungarn am Balkan

318 Berthold Sutter burg antrat, beschrieb ihm Goluchowski in einer mit 2. März 1899 datierten Instruktion die Grundzüge seiner Rußlandpolitik41 42). Dabei kam er selbstver­ständlich auf Konstantinopel zu sprechen. Österreich-Ungarn werde keinen Anstand nehmen, sich auf die Seite von Rußland zu stellen, wenn es sich um die Zurückweisung bulgarischer Aspirationen auf Konstantinopel handle. Zu wei­teren Konzessionen oder gar zur Preisgabe des Goldenen Hornes an die Russen könnte sich Österreich-Ungarn „dagegen keinesfalls herbeilassen“, und zwar mit Rücksicht auf die Wirkungen, die — möglicherweise — das gesamte Balkan­gebiet und selbst der österreichisch-ungarische Organismus zu spüren bekä- men“). Der Monarchie stünde demgegenüber „kein genug wirksames Mittel zur Verfügung“, um ihre Machtstellung am Balkan „unversehrt zu erhalten“. Im Gegensatz zu der vom Freiherrn von Calice vertretenen Meinung verfocht Goluchowski dezidiert die Ansicht, daß der k. u. k. Monarchie das Aufge­ben dieses Standpunktes nicht zugemutet werden könne. Er müsse, so betonte Goluchowski , „dies unbedingt betonen“, so sehr er daran glaube, daß es vor­läufig nicht in den Absichten der russischen Regierung liege, eine Änderung im gegenwärtigen Stand der Dinge herbeizuführen. Anders als Goluchowski dachte in diesem Punkte nicht nur Calice, sondern gerade auch Aehrenthal, der, bereits zum Botschafter in St. Petersburg er­nannt, in einer mit 31. Dezember 1898 datierten Denkschrift das Verhältnis zu Rußland „vom Gesichtspunkt der inneren und äußeren Politik der Monarchie“ 41) HHStA PA I 474, geheim ad XXXII; Kurz gewürdigt von Carlgren Iswolsky 20 f. — Die an Aehrenthal erteilte Instruktion wurde abschriftlich dem k. u. k. Botschafter in Berlin Ladislaus von Szögyény-Marich mitgeteilt, der ausführlich und gewunden am 29. März 1899 (n. 14 A-D) Stellung bezog (ebenda, geheim XXXIIf). 42) Ähnlich die Argumente in der vom Generalstabchef FZM Beck vorgelegten Denk­schrift über die allgemeinen militärischen Verhältnisse Ende 1894 (Kriegsarchiv Wien Militärkanzlei 25-1/1 1895 fol. 120v) im Zusammenhang mit der Behandlung des von ihm „nordöstlich“ angenommenen Hauptkriegsschauplatzes: „. . . weshalb der militärische Erfolg auf dem Hauptkriegsschauplatze auch von Bedingungen abhängen wird, die nicht von der Heeresleitung geschaffen werden können. Die wichtigste dieser Bedingungen ist die Erhaltung der Ruhe oder doch eines annähernden militärischen Gleichgewichtes auf der Balkanhalbinsel während der Dauer des großen Krie­ges. Wir können im Südosten unmöglich mehr Kräfte engagieren, als wir jetzt dafür bestimmt haben und werden im Gegentheile immer bestrebt sein müssen, im Laufe des Krieges, wenn nur irgend möglich, noch die 2 Linien-Divisionen des 151'" Corps für den Hauptkriegsschauplatz dadurch verfügbar zu machen, daß wir uns im Südosten nur mit Formationen Dritter Linie behelfen. Diese Aufrechterhaltung eines erträglichen Zustan­des auf der Balkanhalbinsel würde aber im Falle einer Besetzung Konstantinopels durch die Russen unmöglich sein. Wäre der Krieg ein Problem mit rein materiellen Größen, dann läge die Sache freilich anders und man könnte in diesem Falle die Occupation von Konstantinopel durch russische Truppen vor Austragung des Entscheidungskampfes, als eine Schwächung der feindlichen Kraft, also als einen Vortheil für uns, betrachten. Leider ist dem jedoch nicht so und kann vor einer solchen Auffassung wohl nicht dringend genug gewarnt werden. Die Besitznahme Konstantinopels wäre eine Anticipie- rung des Kriegszweckes, die im russischen Lager als ein moralischer Erfolg ersten Ranges wirken und auf der Balkanhalbinsel Strömungen und Kräfte entfesseln müßte, die sonst gewiß latent bleiben dürften“.

Next

/
Oldalképek
Tartalom