Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 36. (1983)

SCHÖDL, Günter: Zur Forschungsdiskussion über alldeutsch-deutschnationale Politik in der Habsburgermonarchie und im Deutschen Reich

494 Literaturberichte militärischen Aufgaben für die neuzeitliche Entwicklung Ungarns richtung­gebend. Die Verflechtung der grundherrschaftlichen Funktionen mit der Rolle, die der Adel im politischen Leben des Landes gespielt hatte, stellte den Autor vor eine schwierige Aufgabe, die er dadurch zu bewältigen gedachte, daß er gerade auf die Behandlung dieser Verflechtung verzichtete und sich in seiner auch in dieser Hinsicht umfassenden Arbeit auf die herr­schaftsinternen Funktionen beschränkte. Als erfahrener Archivar stützte er sich auf die Fülle unveröffentlichter Quellen. Um seine Darstellung für das eigentliche Ungarn (also Siebenbürgen und Kroatien-Slavonien ausgeklammert) repräsentativ zu gestalten, bearbeitete er Materialien aus etwa 30 Herrschaftsarchiven. Abgesehen von Csongräd und Hódmező­vásárhely erstrecken sich die behandelten Herrschaften in einem Halb­kreis von Transdanubien ausgehend über die Slowakei bis nach Nordost- Ungarn, mit einer eindeutigen Konzentration im West-Nordwesten Transdanubiens und in der oberen Theißgegend der Komitate Szabolcs und Szatmár. Um es vorwegzunehmen: den Schwerpunkt dieser Arbeit bildet weniger die Wirtschaftsführung der einzelnen Herrschaften als vielmehr die grundherrschaftliche Zentralverwaltung. Obwohl ein Rückblick auf die Entwicklung der ersteren keinesfalls fehl am Platze gewesen wäre, wid­met sich K. hauptsächlich dieser neuen Institution, die etwa ab den vierziger Jahren des 18. Jahrhunderts schrittweise eingeführt wurde. Die Aufstellung übergeordneter Herrschaftsorgane machte die rationelle Wirtschaftsführung erforderlich. Von der Familie Esterházy in Eisen­stadt ausgehend zeigt die Güterverwaltung bei den erfaßten Familien erstaunlich ähnliche Züge. Die neuen Bestrebungen bewirkten eine Ver­dinglichung in den Familienbeziehungen, die nun vorwiegend wirtschaft­lichen Interessen unterworfen wurden. In einer strengen und überschau­baren Hierarchie fungierten Familientag oder Familienversammlung, der Offiziantenstuhl oder die Zensur und die Wirtschaftskommission als lei­tende Körperschaften. Speziell dem Offiziantenstuhl oblag die zentrale Wirtschaftsführung, Verwaltung und Jurisdiktion über die Herrschafts­distrikte, denen die einzelnen Herrschaften unterstellt waren. Den er­wähnten Körperschaften parallel galten an einzelne Personen gebundene Ämter als .operative Organe“, die ihrer Aufgabe entsprechend von Offi­zialen, Bediensteten und Servitoren besetzt waren. Die Offiziale glieder­ten sich in den Güterverwalter, den Buchhalter und die Fachinspektoren (Ingenieur, Grundbuchführer, Archivar, Bibliothekar usw.). Die Schreib­arbeiten verrichteten die Sekretäre oder Schreiber. Umfangreich war der Aufgabenkreis der Servitoren: allgemeiner Art, Viehzucht, Sicherheit, Gewerbe, Hofhaltung. Trotz der vielfältigen Tätigkeit, die die Organe der Herrschaftsleitung auszuüben hatten, ermöglichte die rationelle Ver­waltung, d. h. eine konkrete Aufgabenzuteilung, daß die einzelnen Güter­direktionen samt unterstellten Herrschaftsorganen mit einer Mindestzahl

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