Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 36. (1983)

SCHÖDL, Günter: Zur Forschungsdiskussion über alldeutsch-deutschnationale Politik in der Habsburgermonarchie und im Deutschen Reich

Rezensionen 473 det das Ortsregister, in dem Daten über die Häuserzahlen von 2740 Ortschaften auf dem heutigen österreichischen Staatsgebiet geboten wer­den. Bewunderung und Respekt gebührt der enormen Arbeitsleistung des Autors, der viele tausend Einzelinformationen — zwar größtenteils schon in anderen Arbeiten einzeln zitiert, aber aufgrund der Unübersichtlichkeit der Quellen bisher nirgends gesammelt — zusammengetragen hat. Diese Datensammlung geht weit über das hinaus, was im Titel des Werkes angekündigt wird, da nicht nur Zahlen bis zum 16. Jahrhundert, sondern auch solche für die folgenden Jahrhunderte bis zur Volkszählung von 1869 in diesem Register zu finden sind. Ebenso beeindruckend ist das 53 Druckseiten umfassende, nach Bundes­ländern gegliederte und chronologisch geordnete Quellenverzeichnis. Lei­der werden die Quellen, wie z. B. Urkunden- und Lehenbücher, ohne Folio-, Nummern- oder Seitenangaben zitiert. Dies ist nicht Nachlässig­keit, wie man nach einem Blick in die Erläuterungen zum Quellenver­zeichnis feststellt. Dort heißt es nämlich, „Seitenzahlen sind in der Regel nicht angegeben“ (S. 252). Diese Zitiermethode erschwert weitgehend die Nachprüfbarkeit des Datenmaterials. Im folgenden noch einige Bemerkungen zum Abschnitt „Niederösterreich“. K. hat außer der oben zitierten Abhandlung von 1973 zwei Aufsätze über Niederösterreich veröffentlicht, und zwar Der Häuserbestand Nieder­österreichs um 1590 (Unsere Heimat 47 [1976] 74—90) und Siedlungswachs­tum und Häuserbestand Nieder Österreichs im späten Mittelalter (Jahrbuch für Landeskunde von Nieder Österreich 43 [1977] 1—63). Alle diese Arbei­ten wurden mehr oder weniger unverändert in das vorliegende Buch übernommen, allerdings auch einige Ungereimtheiten, die diese Publi­kationen enthielten. Silvia Petrin hat in einer Besprechung des Kleinschen Beitrages von 1973 (vgl. UH 45 [1974] 245—247) bereits darauf hingewiesen, daß die alten Gülteinlagen und Gültbücher keine statistisch verwertbaren Häuserzah­len enthalten, da zur Berechnung der Gültsteuer die Einkünfte (Gülte) der Besitzer einer Grundherrschaft herangezogen wurden. Erst seit der Einführung des Hausguldens 1583 und der Bereitung von 1590/91, der wir die wichtigste topographische Quelle Niederösterreichs der frühen Neuzeit, das Bereitungsbuch, verdanken, dienen die Summen der auf­rechten Häuser neben der „taxierten Herrengült“ als Bemessungsgrund­lage für die Landsteuer. K. ist also nicht zuzustimmen, wenn er meint, „die Gültbucheinlagen verzeichneten den Häuserbestand zur Zeit ihrer Anlegung“ (1542). Ebenso nicht ganz unproblematisch ist die Charakteri­sierung des Bereitungsbuches als Häuserverzeichnis, das zur Einhebung einer außerordentlichen Steuer angelegt wurde und sich von den Gült­einlagen dadurch unterscheidet, daß es nicht durch jahrzehntelange Fort­schreibung veraltet ist (S. 11 f). Dazu ist erstens zu sagen, daß der Haus­gulden eine jährlich eingehobene ordentliche Steuer war, und zweitens, daß die angesprochene Aktualität der Zahlen nur für die Erhebungsjahre

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