Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 36. (1983)
SCHÖDL, Günter: Zur Forschungsdiskussion über alldeutsch-deutschnationale Politik in der Habsburgermonarchie und im Deutschen Reich
Rezensionen 451 nahezu vollständig gesammelten Material für die Edition, das vom November 1184 bis zum September 1197 reicht. Ihr kommt auch zugute, daß die Neubearbeitung der Regesta Imperii für Heinrich VI. durch Gerhard Baaken vorliegt, nach der auch die Urkunden zitiert werden. Der Vf. hat sich bereits in den Jahren 1967/68 mit diesem Thema in seiner Hausarbeit zum Abschluß des 51. Kurses des Instituts für österreichische Geschichtsforschung intensiv beschäftigt, hat also seitdem genügend Erfahrung für die Bewältigung der gewiß nicht leichten Schrift- und Diktatuntersuchungen gesammelt und führt diese auch, wie man immer wieder feststellen kann, mit gebührender Sorgfalt durch. Nach Ausgliederung der Fälschungen und Notariatsinstrumente sowie der Deperdita hatte er etwa 500 Urkunden auf Schrift und Diktat zu prüfen, die aber nur noch zu 43 Prozent im Original auf uns gekommen sind. Die Veröffentlichung ist in zwei Hauptstücke unterteilt, die wieder eine weitere Gliederung in 6 bzw. 7 Stücke aufweisen. Im ersten Stück, das sich zunächst kurz mit dem Verhältnis der Kanzlei zur Hofkapelle des Herrschers beschäftigt, folgen dann ebenso knapp gehaltene Zusammenstellungen über die Erzkanzler, Kanzler und Protono- tare. Dabei fällt auf, daß unter diesem Staufer das Kanzleramt von 1191 bis 1195 bis auf zwei kurze Unterbrechungen nicht besetzt war, dafür aber das Amt des Protonotars an Bedeutung zugenommen hat. Breiter Raum ist dagegen den einzelnen Kanzleinotaren und einigen Gelegenheits- schreibem, insgesamt 16 Personen, gewidmet. In diesem Kapitel wird bei jedem Schreiber zunächst und für den Benützer sehr nützlich in tabellarischer Form eine Übersicht über die Tätigkeit dieses Mannes als Schreiber oder Verfasser von Urkunden oder auch nur Teilen derselben geboten. Dann behandelt der Vf. die Eigenheiten der Schrift und des Diktats der einzelnen Schreiber, die nicht in der bisherigen Manier der Diplomata-Reihe der MGH mit Siglen nach den Kanzlern, sondern einfacher als Heinrich 1, Heinrich 2 usw. bezeichnet werden. Zuletzt wird, so möglich, mit Lebenslauf und Identifizierung die Persönlichkeit greifbar gemacht, wobei auf die allenfalls vorhandenen Angaben in den Untersuchungen von Walter und Zinsmaier, beim Schreiber Heinrich 11 auch auf die Arbeit von Peter Johanek über die Würzburger Siegelurkunden kritisch eingegangen wird. Am Ende dieses wichtigen Kapitels werden auch die nachweisbar von Empfängerschreibern ausgefertigten Diplome zusammengestellt. Das zweite Stück ist den Urkundenarten gewidmet, die charakterisiert und deren Wandlungen sichtbar gemacht werden. Während das feierliche Privileg mit seinen charakteristischen äußeren und inneren Merkmalen weiterhin verwendet wurde, trat nämlich als Zwischenform vor dem schon unter Barbarossa stark in Gebrauch gekommenen einfachen Privileg nun als neue Urkundenform die „gehobene Ausfertigung“, die in etwa dem einfachen Privileg der Papsturkunde entspricht. Bei Mandat, Hofgerichtsurkunde oder Notariatsinstrument blieb es bei den überkommenen For29*