Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 36. (1983)
SCHÖDL, Günter: Zur Forschungsdiskussion über alldeutsch-deutschnationale Politik in der Habsburgermonarchie und im Deutschen Reich
Referate 431 Gerald Stourzh Geschichte des Staatsvertrages 1945—1955. Österreichs Weg zur Neutralität. Zweite, neu bearbeitete und erweiterte Auflage des Buches Kleine Geschichte des österreichischen Staatsvertrages. Verlag Styria, Graz—Wien—Köln 1980. 320 S„ 17 Abb., XIV S. Für die Zweite Republik stehen einige Dokumente in Konkurrenz zu einander, welche von ihnen das wichtigste sei: die Moskauer Deklaration mit ihrer grundsätzlichen Aussage, daß es Österreich wieder geben sollte; die Unabhängigkeitserklärung, mit der Österreich, bzw. der von den Sowjets freigekämpfte Stadtstaat um Wien ein erstes kräftiges Lebenszeichen gab; der Staatsvertrag, mit dem Österreich seine Souveränität in einem für freie Staaten üblichen Ausmaß zurückerhielt, und schließlich das Verfassungsgesetz über die immerwährende Neutralität, mit dem eine ganz bestimmte völkerrechtliche Situation geschaffen worden ist, durch die jene mit dem Staatsvertrag immer noch etwas eingeschränkte Souveränität weiter und unter einem ganz bestimmten Prätext zurückgedrängt wurde. Der Disput darüber, welches der genannten Dokumente wichtiger ist als die anderen, ist wahrscheinlich müßig, da sie aufeinander aufbauen und ihrerseits ganz bestimmte Vorbedingungen brauchten, um überhaupt formuliert zu werden. Fragt man jedoch nach der Attraktivität eines Vertragswerkes, dann kommt dem Staatsvertrag eine klare Führungsrolle und damit auch eine einzigartige Position zu. Der Moskauer Deklaration haftete noch das Drohende der von den Alliierten in Aussicht gestellten Bestrafung an. Und wie wir mittlerweile wissen, war die ganze Deklaration trotz ihres bestimmten Tones nicht ganz so bestimmt gemeint gewesen. Die Österreicher wurden in eine unsichere Zukunft gestoßen. Die Unabhängigkeitserklärung wiederum war von einer provisorischen Staatsregierung erlassen worden, die noch alles andere als wirklich fest im Sattel saß und deren Zuständigkeit für ganz Österreich von Österreichern im Westen des Landes wie von den Westalliierten in Zweifel gezogen wurde. Mit der Neutralität wiederum wußten nicht allzu- viele etwas anzufangen. Und somit ist der Staatsvertrag auch tiefer und bleibender in das Bewußtsein von Forschung und Bevölkerung eingedrungen. Für Erlebende und Nachlebende setzte der Staatsvertrag den deutlichen Schlußpunkt hinter die Besatzungszeit; ihnen mag auch immer bewußt geblieben sein, wie sehr die Verhandlungen zu diesem Vertrag das Denken und politische Handeln fast eines Jahrzehnts beherrschten. So erschien er auch immer wieder als ein kleines Wunder und schwankte in der Beurteilung zwischen zwei Extremen hin und her: Das eine war durch die nicht belegbare Behauptung gegeben, es wäre schon 1945 gesagt worden, daß Österreich zehn Jahre besetzt bleiben würde. Und das andere gab sich damit zufrieden, im Staatsvertrag eine Sensation zu sehen, die weniger durch das Verhandlungsgeschick der österreichischen Verantwortlichen als vielmehr dadurch geschaffen worden sei, daß „die Russen“ ein Lockmittel in die Welt setzen und den Zusammenhang