Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 36. (1983)
COONS, Ronald E.: Reflections of a Josephinist. Two Addenda to count Franz Hartig's „Genesis der Revolution in Österreich im Jahre 1848”
228 Ronald E. Coons Gutachten anzuordnen, so halte ich mich nicht für berufen, bei Anwendung der Gesetze oder bei Erstattung von Gutachten die nicht ausgesprochenen Gesinnungen Euerer Majestät zu ergrübeln und zu berücksichtigen.“ Auf diese Worte erfolgte von Seite des Kaisers ein Husten, ein unfehlbares Zeichen, daß ihn das, was er vernahm, ergriffen habe. Unmittelbar darauf klopfte er mir aber die Achsel und sprach: „Sie thun recht und müßen immer so handeln.“ Meine Freimüthigkeit hat auf ihn einen tiefen Eindruck gemacht, denn noch viele Jahre nachher sagte er von mir (wie ich es aus dem Munde seines Cabinettsdirectors, Hofrath [Anton] Martin vernahm): „Der ist fest und spricht, wie er denkt.“ Demungeachtet verlohr ich seine Gunst dadurch nicht nur nicht, sondern stieg in derselben, obgleich ich Grund habe zu vermuthen, daß bei seiner Gemahlin das Gegentheil eingetreten seyn mochte. II Diese Illusion ist Thatsache. Zwei Mitglieder der „Staatskonferenz“ waren von derselben befangen und handelten darnach, jedoch nicht in g e- meinschaftlichem sondern ein Jeder in persönlichem Interesse. — Der Minister Graf Kolowrat hatte sich schon als Oberstburggraf in Böhmen auf den Standpunkt eines böhmischen Landspatrons gestellt, wozu ihn der Einfluß, welchen die nächsten Umgebungen des Kaisers Franz, Wrbna, Wallis, Kutschera le), ebenfalls Böhmen, auf den Monarchen ausübten, ermuthigt hatten. Die höchsten und reichsten Familien der um den Thron lebenden Aristocratie gehörten gleichfalls Böhmen oder Ungarn an. Dieß letztere Land hatte seine eigene Stellung in der Monarchie; dessen höchste Aristocraten richteten ihre Aufmerksamkeit nur auf diese Stellung und ignorirten, was die anderen Provinzen allein betreffen konnte. Dadurch geschah es, daß bei Hofe Böhmen und dessen Schwesterland Mähren die Aufmerksamkeit mehr fesselten und sich größerer Berücksichtigung erfreuten als die anderen deutschen Erblande (unter welche auch Galizien und das lombardo-venezianische Königreich mit zu zählen sind). Als Landespatron Böhmens aufzutreten, war das Mittel, sich bei der höchsten Aristocratie Vertrauen und Ansehen zu erwerben, dadurch aber auch ihres Einflußes auf den Kaiser im Interesse der eigenen Person sich zu versichern. Die nach dem Tode des Ministers Carl Grafen Zichy * 17) erfolgte Erhebung Kolowrats von der Stelle eines i«) Count Rudolph Wrbna-Freudenthal (1761—1823), Count Joseph Wallis von Karighmain (1767—1818), and Baron Johann Kutschera (1766—1832) were all influential advisors to Emperor Franz: see Wurzbach Lexikon 58 (1889) 190— 195, 52 (1885) 265—267, and 13 (1865) 294—295. 17) Count Karl Zichy-Vásonykeö (1754—1826) was named Staats- und Konferenzminister in 1808, became Kriegsminister in 1809, directed internal affairs in 1813—1814, and subsequently „nahm bis kurz vor seinem 1826 erfolgten Hinscheiden an allen wichtigen Staatsgeschäften den thätigsten Antheil“: Wurzbach Lexikon 60 (1891) 29.