Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 36. (1983)

COONS, Ronald E.: Reflections of a Josephinist. Two Addenda to count Franz Hartig's „Genesis der Revolution in Österreich im Jahre 1848”

226 Ronald E. Coons auszusprechenu). Hiedurch geriethen die kaiserlichen Behörden gegen­über der geistlichen Macht in eine sehr schwierige Stellung; denn sie konnten bei ihren Amtshandlungen nur nach den bestehenden kaiserli­chen Vorschriften verfahren, wurden aber sodann, wenn die Geistlich­keit sich an den Thron wandte, oft dem Kaiser mißliebig. Auch die Protestanten konnten die ihnen früher gemachten Zugeständniße, wenn sie von der katholischen Geistlichkeit angefochten wurden, nur mit großer Anstrengung und mit bedeutender Verzögerung zur Geltung bringen. Die unumwundene Aufhebung jener Josephinischen Vorschriften würde diesem unbehaglichen, mit vielen Conflicten verbundenen Zustande am einfachsten abgeholfen habefn]. Daß sich Kaiser Franz ungeachtet der vollen gesetzgebenden Gewalt, die ihm zustand, nicht dazu entschloß, sondern, wie bekannt, auf dem Sterbebette seinen Nachfolger dazu er­mahnte, wird erklärbar, wenn man auf die erste Richtung blicket, wel­che sein Egoismus genommen hatte, nämlich auf die Abwehrung einer je­den Beschränkung seiner Gewalt. Er konnte sich nicht entschliessen, mit einem Federzuge die Beschränkungen wieder einzuführen, die der welt­lichen Macht des Landesherren durch die zahlreichen Kirchen-Canone gesetzet worden waren, und zog es vor, in den einzelnen Fällen, die an den Thron gelangten und von der Geistlichkeit oft der Verwendung seiner Gemahlin empfohlen wurden, entweder Ausnahmen oder, wenn solche wegen Rechtsverletzung nicht angiengen, wenigstens Verzögerungen ein- treten zu lassen. Hierdurch befriedigte er auch seinen Egoismus bezüglich auf das andere Leben. Er zeigte sich nämlich als ein unterwürfiger, treu ergebener Sohn der katholischen Kirche, bekannte auch das Vorhaben, ihre Satzungen in seinem Reiche wieder zur vollen Geltung zu bringen und forderte seine Diener wiederholt zu Vorschlägen hierzu auf; da jedoch die kaiserlichen Behörden sich in der Regel mit großem Eifer für die Be­hauptung der kaiserlichen Gewalt in kirchlichen Gegenständen, so wie sie seit Joseph bestand, aussprachen und die Rückkehr zum Canon- Rechte als nicht leicht ausführbar darstellten, so fand der Kaiser in den seinen Absichten entgegen stehenden Schwierigkeiten eine volle Beruhi­gung für sein Gewissen über das Fortbestehen der im Widerspruche mit den Canonen der Kirche stehenden Gesetze. Mir fiel bei Beobachtung dieser Verhältniße oft jener Cardinal ein, der seinem Koche, als derselbe * n) The ecclesiastical policies of Emperor Franz and his retreat from Jose- phinism are discussed extensively in Joseph M a a ß Der Josephinismus. Quellen zu seiner Geschichte in Österreich 1760—1850 4 (FRA 2/74, Wien—Mün­chen 1957) 98—143, and 5 (FRA 2/75, Wien 1961) 1—170. For a discussion of the topic from the point of view of diplomacy see Alan J. Reinerman Austria and the Papacy in the Age of Metternich 1 (Washington 1979) 46—75. Although Hartig gives the empress more credit than she deserves for Franz’ ecclesiastical policies following their marriage, her influence should not be discounted entirely; see, e. g., Viktor Bibi Kaiser Franz. Der letzte römisch-deutsche Kaiser (Leip­zig-Wien 1938) 289—290.

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