Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 35. (1982)
SAPPER, Christian: Die Zahlamtsbücher im Hofkammerarchiv (1542–1825)
430 Christian Sapper scheinend dem OMe untersteht, besoldet mit seinem Deputat OMeA, OKäA, OMaA, OSiKäA, Musik, junge Herrschaft und Prinzessin Charlotte. Die übrigen Hofämter (Küchenamt, Garden etc.) werden stabsweise bezahlt20). Es handelt sich hier um eine Aushöhlung der Hof- und Dicasterienkasse, die 1752, mit der Auflösung dieses neuen HZA, und zwar wegen Überlastung des HZM v. Gaun, wieder rückgängig gemacht wird21). 16 Bücher (das alte handschriftliche Inventar spricht von 17 Büchern, und zwar sollte das erste, KZAB Nr. 81b, die Hoffutteramts-Pecunialrechnung für die Zeit von November 1748 bis Jänner 1749 umfassen. Dieses Buch ist jedoch verschollen). Allgemeiner Aufbau: Je ein Buch pro Quartal des Militärjahres. Empfang, Ausgabe, dann bei einigen Bänden noch Depositenverrechnung. Aufstellungsnummem: Jahr 1749 (Februar-Oktober) KZAB Nr. 82-84 Militärjahr 1750 (November 1749 - Oktober 1750) 85-88 1751 (November 1750 - Oktober 1751) 89-92 1752 (November 1751 - Oktober 1752) 93-96 1753 (November 1752 - Jänner 1753) 97 Inhaltsangabe des KZAB Nr. 82 - Rechnungsbuch für 1749 Februar-Aprü Empfang: vom UniversalKZA: 100.000 fl. Ausgaben: für OMeA, OKäA, OMaA; ReichsHR; Küchenmeister; OSiKäA; Musik; Garden; Erzherzoge etc. Zusammen 100.000 fl. Abschlußrechnung (fol. 31). Inhaltsangabe des KZAB Nr. 97 - Rechnungsbuch für 1752 November - 1753 Jänner Personenindex Empfang: vom UniversalKZA: 113.000 fl. Ausgaben: wie KZAB Nr. 82 Abschlußrechnung (fol. 55) Depositenverrechnung (fol. 56-57) 5.2.3. Pensionskassa. Rechnungsbücher 1752-1763 Am 2. Juli 1749 wird das Pensionswesen auf eine neue Basis gestellt. Graf Gaisruck soll einer Kommission vorstehen, die zu untersuchen hat, welche Pensionen, Gnaden und Abfertigungen die Hinterbliebenen von Hof- und Dicasterialangestellten zu bekommen haben. Im Normalfall erhalten die Hinterbliebenen keine Pension, sondern nur eine Abfertigung; diese besteht in: 1. einem Monatsgehalt des Verstorbenen (ausbezahlt von seiner Dienststelle) und 2. in einem Jahresgehalt des Verstorbenen (ausbezahlt von der Eo. Kassa). Nur Personen, die eine besondere Bedürftigkeit nachweisen können, erhalten eine Pension, und zwar V3 des Jahresgehaltes des Verstorbenen; dies wird aus der Pensionskassa ausgezahlt. Sie verzichten dafür auf Abfertigung und Gnadengelder. Die Hofbedienten werden in 4 Klassen geteüt: 1. Hofbediente, die ihre Pension wie oben ausgeführt beziehen. 2. Bedienstete des OStA. Ihre Pensionen werden vom OStA bezahlt (bzw. vor dem 31. Oktober 1748 von der Cassa de Praeterito); zusätzlich erhalten sie eine festgesetzte Gnadengabe. 3. Persönliche Diener der Majestät erhalten eine bestimmte Abfertigung aus dem Geheimen Kammerzahlamt. 4. Bestimmte Bediente erhalten Gnaden und Abfertigungen aus der Eo. Kassa22). 20) HKA ÖGB Nr. 277 fol. 198ff. 21) HKA KZAB Nr. 250 fol. 74. 22) HKA ÖGB Nr. 277 fol. 237ff.