Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 35. (1982)

SAPPER, Christian: Die Zahlamtsbücher im Hofkammerarchiv (1542–1825)

Die Zahlamtsbücher im Hofkammerarchiv 1542-1825 427 Am 27. Februar 1749 erfuhr diese Neuregelung folgende Durchführungsbestimmungen: 1. Die drei Kassen sollen von einander ganz unabhängig sein und nur dem Univer- sal-Cameral-ZM Josef von Gastager unterstellt sein. 2. Die Besoldung bei der Hof- und Dicasterienkasse soll stabsweise erfolgen. 3. Bot- und Gesandtschaftskasse und Eo. Kassa besolden ihre Beamten weiterhin „in- dividualiter“. 4. Das Universal-KZA errichtet noch eine Depositenkasse. 5. Bestimmung der Kassachefs: HK-Rat Anton von Pistrich für die Botschaftskassa, HK-Rat Franz von Saffran für die Hof- und Dicasterienkasse und HK-Rat Graf Gaisruck für die Eo. Kassal4). Am 23. April 1749 wird der Hof- und Dicasterienkasse ein Hofzahlamt für die Hof­stäbe unterstellt15). Zwei Monate später wird aus dem Hof- und Dicasterienamt eine Kasse ausgegliedert, die dem Oberststallmeister untersteht. Mit einer Dotation von 250.000 fl. soll er die Ausgaben für das Futteramt und (seit 13. Februar 1750) auch für die Pensionen der Bedienten in „Livreé-Statu“ begleichen16). 1750, nach der fast völli­gen Auflösung der Hofkammer, wird das Universal-KZA dem Directorium unterstellt. Die Neuordnung des Kassenwesens von 1749 wird in den folgenden Jahren durch die Errichtung neuer, kleiner Sonderkassen ergänzt. ÜBERBLICK ÜBER DAS ZENTRALKASSENSYSTEM NACH 1749 (Die Bestände der geschlossen umrandeten Ämter befinden sich zur Gänze, die der un­terbrochen umrandeten teüweise, die der umpunkteten nicht im HKA.) 14) HKA ÖGB Nr. 277 fol. 167ff. ls) Ebenda fol. 198 ff. 16) Ebenda fol. 312 f.

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