Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 35. (1982)
LUTTENBERGER, Albrecht: Landfriedensbund und Reichsexekution. Friedenssicherung und Bündnispolitik 1552/1553
28 Albrecht Luttenberger sollte und den der Kaiser jetzt als einzigen Ausweg aus der verfahrenen Situation anbot, geeignet war, zogen wohl nicht nur die Heidelberger Verbündeten in Zweifel85). Es bestand allerdings keine unbedingte Notwendigkeit, sich allein auf die bestehenden Exekutionsbestimmungen zu verlassen. Im Mai 1553 erwog Württemberg den Gedanken, ob nicht die fränkischen Konfliktparteien durch die Androhung militärischer Intervention zum Waffenstillstand gezwungen werden könnten und dann, womöglich auf dem Reichstag, eine Verhandlungslösung herbeigeführt werden könne. Eine solche Machtdemonstration setzte, wenn sie den notwendigen Eindruck machen sollte, voraus, daß die Heidelberger Verbündeten nicht auf sich gestellt agierten, sondern daß sich auch der Kaiser und die anderen in Frankfurt vertretenen Stände darauf einließen86). Unter dem Eindruck, daß sich diese Voraussetzung nicht schaffen ließ, wurde der Gedanke der neutralen Intervention auf der Heiden- heimer Konferenz fallengelassen. Möglich schien unter den gegebenen Bedingungen nur eine verstärkte bundesinteme Sicherheitsvorsorge87). Eine weitere strategische Variante bot der Entschluß des'sächsischen Kurfürsten und König Ferdinands, im Namen des Reiches zur Wahrung seines Friedensinteresses stellvertretend für die Gesamtheit gegen den Markgrafen einen Präventivschlag zu führen88). Solche Inanspruchnahme der Legalität der Reichsfriedensgewalt sollte nicht nur das vornehmlich im spezifischen kursächsischen Interesse begonnene Unternehmen rechtfertigen, sondern auch Anhang schaffen, Unterstützung ermöglichen. Hessische Sondierungen stellten die Heidelberger Verbündeten vor die Frage, ob der kursächsischkönigliche Feldzug nicht wenigstens mit heimlichen Geldzahlungen unterstützt werden könnte89). Unter der Bedingung, daß man die Notwendigkeit und Rechtmäßigkeit solcher Hüfe gegenüber dem Kaiser und der Reichsöffentlichkeit plausibel machen konnte, wollte Bayern diese Frage bejahen, 85) Vgl. das kaiserliche Reichstagsausschreiben an Bayern, 1553 August 1 Brüssel: HSTA München Kasten schwarz 4215 fol. 20-22; den Entwurf für ein Schreiben der Heidelberger Verbündeten an den Kaiser, 1553 September/Oktober Heilbronn: ebenda 5183 fol. 217-221, hier fol. 219v-220r (unbrauchbare Zusammenfassung hiervon bei Druffel Beiträge 4 275 n. 272). Zur pfälzischen Kritik vgl. Zasius an König Ferdinand, 1553 September 4 Worms: F. B. von Bucholtz Geschichte der Regierung Ferdinand des Ersten 7 (Neudruck Graz 1971) 532-535, hier 533f. Bayern hatte zunächst die kaiserliche Entscheidung als zweckmäßig begrüßt. Vgl. Herzog Albrecht V. von Bayern an Karl V., 1553 August 14 München: HSTA München Kasten schwarz 4215 fol. 23. 86) Vgl. Ernst Briefwechsel 2 131f n. 147, 149f n. 169, 150f n. 170 und 172f n. 195. 87) Vgl. den Heidenheimer Abschied, 1553 Juni 6: Ernst Briefwechsel 2 174—178 n. 197. 88) Vgl. Lutz Christianitas afflicta 203 und die Verwahrschrift des sächsischen Kurfürsten und König Ferdinands, 1553 Juli 1: HSTA München Kasten schwarz 4213 fol. 246-255 v. Ferdinands Vorschläge für diese Verwahrschrift in seinem Schreiben an Plauen, 1553 Juni 18 Wien: HHSTA Wien RK Weisungen ins Reich 57 fol. 11-15. 89) Vgl. Sicken Der Heidelberger Verein 353f.