Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 35. (1982)

LUTTENBERGER, Albrecht: Landfriedensbund und Reichsexekution. Friedenssicherung und Bündnispolitik 1552/1553

Landfriedensbund und Reichsexekution 19 diese Opposition war keineswegs der einzige Grund dafür, daß Christoph um die Jahreswende so rührig, ja nervös auf eine Zusammenkunft mit Pfalz, Jü­lich und Bayern drängte. Dabei spielte vielmehr, wie überhaupt in der würt- tembergischen Reichspolitik der beginnenden fünfziger Jahre, ein äußerst wachsames territoriales und regionales Sicherheitsbedürfnis eine maßgebli­che Rolle. Außerdem vertrat Christoph schon im Spätjahr 1552 die Auffas­sung, daß der kaiserlich-französische Krieg eine Hauptursache für die Insta­bilität der reichspolitischen Verhältnisse sei, und regte deshalb eine kurfürst­liche Vermittlungsinitiative an5 * * 58). In Heidelberg brachte er dann diesen Punkt zusätzlich auf die Tagesordnung59). Bayern war Anfang November 1552 auf den kaiserlichen Bundesplan einge­gangen, beurteilte dessen Erfolgsaussichten mittlerweile allerdings skepti­scher und war überhaupt nur mit äußerster Mühe für den Gedanken eines Fürstenkonventes gewonnen worden. Wie Jülich fühlte sich auch Bayern zu besonderer Rücksichtnahme auf den Kaiser gehalten60). Die kühle, mißtrauische, gelegentlich fast feindselige Distanz des Trierer Kurfürsten gegenüber der niederländischen Statthalterschaft Karls war be­kannt. Sein Eintreten für eine friedenspolitische Initiative der Kurfürsten und einiger bedeutenderer Fürsten wurde bereits erwähnt. Mainz hatte wie andere starke Vorbehalte gegenüber dem kaiserlichen Bun­desplan, hatte sich aber längst nicht so dezidiert dagegen ausgesprochen wie etwa Pfalz 61). Der unterschiedliche Grad reichspolitischer Profilierung dieser Ausgangspo­sitionen mußte nicht zwangsläufig ein unüberwindliches Hindernis für die Realisierung des pfälzischen Befriedungskonzeptes sein. Wenn diese trotzdem nicht gelang, so hatte dies vor allem folgende Gründe: Es stellte sich heraus, daß die gegenwärtig im Reich schwelenden Konfliktherde nicht unter die vermittlungspolitische Kontrolle der Heidelberger Ständegruppierung zu bringen waren. In einigen Fällen hatten bereits andere die Initiative ergrif­fen. Hier blieb nur, den Fortgang der eingeleiteten Verhandlungen abzuwar­ten bzw. zu sehen, ob sich abzeichnende Lösungen Bestand gewinnen wür­den. Was die Spannungen zwischen Markgraf Albrecht und Herzog Heinrich von Braunschweig bzw. dem sächsischen Kurfürsten anging, so erklärte Mo­ritz Anfang April auf Neuschloß jede Vermittlung für aussichtslos62). Diese klare Absage hatte durchaus eine sachliche Berechtigung, solange auf sächsi­5S) Vgl. z. B. ebenda 823f n. 821, 826ff (hier 828) n. 826 und 834f n. 834. 59) Vgl. Druffel Beiträge 4 72-90 (hier 79, 83 und 85) n. 77. 60) Vgl. Sicken Der Heidelberger Verein 330-333. Während der Heidelberger Ver­handlungen im März 1553 scheint Herzog Albrecht V. dann wieder eine gewisse Nei­gung gezeigt zu haben, sich dem vom Kaiser geplanten Bund anzuschließen: vgl. Ernst Briefwechsel 2 73 Anm. 1 zu n. 84. 61) Vgl. die Antwort des Kurfürsten von Mainz auf die Werbung des Heinrich Has von Laufen in der Bundessache, 1553 Januar 12 Steinheim: HHSTA RK Reichsakten in genere 17 fol. 6-7. 62) Vgl. den Abschied zu Neuschloß, 1553 Aprü 4: HSTA München Kasten blau 94/2 a fol. 248-253, hier fol. 251v-252r. 2"

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