Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 34. (1981)

DIENST, Heide: Niederösterreichische Pfarren im Spannungsfeld zwischen Bischof und Markgraf nach dem Ende des Investiturstreites

Niederösterreichische Pfarren im Spannungsfeld zwischen Bischof und Markgraf 43 2. Die These von einer einheitlichen Gründung (durch den König) kann so­mit aufgegeben werden. Damit ist der Weg frei, den unterschiedlichen Entwicklungsgang von Entstehung und Besitzverhältnissen der einzelnen Pfarren neu zu untersuchen, soweit die schlechte Quellenlage dies für die Frühzeit zuläßt. Eine Teiluntersuchung ergab, daß in Gars (- Eggenburg), Altpölla, Meis- ling und Alland allem Anschein nach die Babenberger als Grundherren und Erbauer der Kirchen seit der Mitte des 11. Jahrhunderts anzusehen sind. Am Beispiel der Garser Burggrafenfamilie wurde der personelle Hin­tergrund babenbergischer (Kirchen-) Politik skizziert. 3. Was Klosterneuburg betrifft, so wurde auf Parallelen zu dem staufischen Stift Lorch a. d. Rems hingewiesen. Es scheint nun doch so, daß erst Markgraf Leopold III. die treibende Kraft war, daß er die Voraussetzun­gen für ein gemeinsames Leben der wohlhabenden Pfarrer — nicht nur der der dreizehn Pfarren - als Kanoniker in Klosterneuburg zu schaffen be­müht war; diese Pfarrer aber scheinen Familien zu entstammen, die der markgräflichen Gefolgschaft zuzurechnen sind. 4. Es dürfte zwischen Passau und den Babenbergern eine Konkurrenz bezüg­lich der Pfarrorganisation bzw. -aufsicht bestanden haben. Von beiden Seiten scheint man die Einrichtung von Archidiakonaten forciert zu ha­ben; von passauischer Seite hat man vielleicht St. Pölten und Göttweig, von babenbergischer Melk und Klosterneuburg Archidiakonatsfuiiktionen zugedacht. Von babenbergischer Seite war man bestrebt, durch Anleh­nung an Salzburg und Rom (päpstlicher Schutz) den passauischen Einfluß einzudämmen. 5. Da Passau nicht in der Lage war, alle seine Zehenteinkünfte selbst zu verwalten, wurden die mit Hinweis auf das kanonische Recht beanspruch­ten und tatsächlich zugestandenen Zehentrechte meist durch Grundbesitz abgegolten, in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts auch verliehen und verpachtet. Die Einhebung und Nutznießung der Zehente erfolgte also mitunter auch weiterhin durch Laien. 6. An quellenkundlich-diplomatischen Ergebnissen kann festgehalten wer­den: Vermutlich ist dem Klosterneuburger Propst Hartmann das Diktat der Urkunde von 1135 zuzuschreiben; die Datierung von zwei Klostemeu- burger Legatenurkunden eines Kardinals Petrus von S. Maria in Via Lata, bisher zeitlich zu 1147-52 gesetzt, in den Beginn des Jahres 1197 konnte wahrscheinlich gemacht werden; bei der die Pfarren betreffenden Ur­kunde könnte es sich um eine Fälschung handeln.

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