Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 34. (1981)

DIENST, Heide: Niederösterreichische Pfarren im Spannungsfeld zwischen Bischof und Markgraf nach dem Ende des Investiturstreites

Archipresbyters wahmahm. Es könnte sein, daß nach der Gründung Gött- weigs St. Pölten für die Gegend südlich der Donau zuständig war, während Göttweig die Sorge für den Norden zufiel. Vielleicht enthielt die alte Notiz den Umfang der Leistungen, die (vom Markgrafen?) von der Pfarre Gars an Zehent zu entrichten waren, doch muß dies Vermutung bleiben. Der rasche Landesausbau führte zu steigenden Zehenteinnahmen. Wieder machte ein Passauer Bischof den Nutznießer von Zehenten darauf aufmerk­sam, daß diese der Passauer Kirche zustünden, und ließ sich durch liegende Güter entschädigen. Im Jahr 1150 wurde in St. Pölten eine Urkunde über ei­nen „Tausch“ zwischen Bischof Konrad von Passau, dem Babenberger, und dem „vir christianissimus“ Heinrich von Kamegg ausgestellt und mit dem bi­schöflichen Siegel versehen: Konrad erhielt „publica et legitima donatione“ allen Besitz des Kameggers in Kain­dorf ,an der Pielach“ (OG St. Margareten a. d. Sierning, GB St. Pölten) und überließ dafür zu gleichen Teilen ihm und der Kirche von Allentsteig den Zehent dieser Pfarre mitsamt dem von den zugehörigen Dörfern Poppen, dem abgekommenen Schwiblen (nördlich von Wurmbach im GB Allentsteig), Mannshalm, „Odenpletenpach“, Obern­dorf (GB Zwettl), Stögersbach, Klein-Reichenbach (GB Groß-Gerungs), Taua (GB Al­lentsteig), Hausbach, Minnenbach/Scheideldorf (GB Allentsteig), Matzlesschlag, Jaud- ling, Schwarzenau, einem zwischen Schwarzenau und Vitis abgekommenen Mühlhau­sen, Vitis, Groß-Haselbach, Ganz, Zwinzen (GB Allentsteig), Neunzen, einem in der Nähe von Schwarzenau abgekommenen Pennen und Modlisch (GB Allentsteig)138). Zum Teil tragen diese Orte slawische Namen, waren wohl in der Mitte des 12. Jahr­hunderts noch großenteils von Slawen bewohnt, zum Teil scheint es sich um Neubrü­che zu handeln, die am Anfang ihres Bestehens zehentfrei waren139). In der Vereinbarung von 1150 ist von einer Halbierung des Zehents die Rede, der zwischen Pfarrer und Grundherr geteilt wurde140), wobei der Bischof auf seinen Anteil verzichtete. In der babenbergischen Mark wie in Bayern insge­samt war der Zehent in der Regel dreigeteilt zwischen Bischof, Grundherr und Pfarrer, wie sich aus zahlreichen Quellen über Tausch-, Kauf- und (in steigendem Maße) Streitfälle ergibt141). In allen Fällen, die aus der praktischen Handhabung der Einkünfte überlie­fert sind, ist der Anteil des Zehents genau angegeben; so haben wir auch Nachricht darüber, daß Markgraf Leopold 1113 die fünf Pfarren mit Zwei­drittelzehent an Melk gegeben habe. Das Passauer Drittel war offenbar aus­Niederösterreichische Pfarren im Spannungsfeld zwischen Bischof und Markgraf 37 138) MB 29 b (Monachii 1831) 322 f n. III; Zweifel an der Echtheit sind bisher nicht laut geworden. Lechner Waldviertel (1924) 68 vermutet in Heinrich von Kamegg den Grundherrn aller dieser Orte. 13») Vgl. Arnold Pöschl Der Neubruchzehent in Archiv für katholisches Kirchen­recht 98 (1918) 171-176. 140) Über die grundherrlichen Rechte und Pflichten aus dem Titel des Patronats vgl. zuletzt Helmuth Feigl Der Kirchenpatronat in Niederösterreich in JbLkNÖ NF 44 (1980) 81-114. ,41) Plöchl Zehentwesen 46; Hans Erich Feine Kirchliche Rechtsgeschichte (Köln-Graz 41964) 185ff, 257 ff; vgl. auch oben Anm. 9 (Ivo von Chartres, der von der Dreiteilung bzw. Vierteilung im Westen spricht und das Problem durch Aussagen in bischöflichem Sinn beleuchtet).

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