Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 34. (1981)
KLEINMANN, Hans-Otto: Die österreichische Diplomatie und die Anerkennung der amerikanischen Staaten
Die österreichische Diplomatie und die Anerkennung der amerikanischen Staaten 187 ters anhaftete46). So wurde die Erklärung der „Bewaffneten Neutralität“ von 1780 ausschließlich an die europäischen Kriegführenden und Neutralen gerichtet, nicht jedoch an den amerikanischen Kongreß bzw. seine Repräsentanten, denn das hätte als Anerkennung der Vereinigten Staaten gedeutet werden können. Die Zarin weigerte sich auch47), amerikanische Abgesandte zu empfangen oder gar als diplomatische Vertreter zu akkreditieren, ja selbst amtliche Schriftstücke von ihnen anzunehmen. Ebenso verhielt sich Friedrich der Große48), dem man kaum Pedanterie in Fragen des „europäischen Völkerzeremoniells“49) nachsagen kann. Der amerikanische Abgesandte Arthur Lee mußte sich in Berlin von Graf Schulenburg sagen lassen, daß der König durch sein Bündnis mit England verpflichtet sei, sich nicht in koloniale Angelegenheiten einzumischen, was ihm also auch verbiete, solche Beziehungen mit den Amerikanern zu unterhalten, die als Anerkennung ihrer politischen Unabhängigkeit ausgelegt werden könnten. Ebenso begegnet in Spanien die Praxis, amerikanische Emissäre incognito als gewöhnliche Reisende fern von den königlichen Residenzen zu kontaktieren und die von ihnen in öffentlicher Funktion ausgefertigten Schreiben unbeantwortet zu lassen, solange der Frieden mit dem britischen Mutterland bestand50). In ihren Vermittlungs-, Vertrags- und Friedensverhandlungen zwischen 1777 und 1782 bekräftigte die spanische Regierung immer wieder und zunehmend kategorischer den Standpunkt, die dreizehn Kolonien erst nach dem Vortritt Großbritanniens als unabhängige Staaten anerkennen zu können51). Damit verband man allerdings zugleich die Ansicht, wie sie hernach auch von den anderen Vermittlermächten vertreten wurde, daß mit der de facto-Unabhängigkeit der Kolonien der Grund und die Grundlage zur Aufnahme separater Friedensverhandlungen zwischen diesen und der britischen Krone gegeben seien52). Ein solches Verfahren schien nicht nur diplomatisch geboten, sondern trug auch rechtlich der real erkennbaren und mit Aussicht auf Dauer behaupteten Autonomie der amerikanischen Gemeinwesen Rechnung. Was die österreichische Politik betrifft, so war sie keineswegs von der „Verdammung“ der „wider die legitime Regierung“ rebellierenden Kolonien durch Maria Theresia und Joseph II. bestimmt gewesen, wie sich immer wieder in der Literatur behauptet findet, obwohl dies dem objektiven Quellen46) Ebenda 89. 47) Ebenda 93. 48) Paul Leland Haworth Frederick the Great and the American Revolution in American Historical Review 9 (1904) 460—478. 49) Georg Friedrich von Martens Einleitung in das positive Europäische Völkerrecht (Göttingen 1796) 148 f. 50) Goebel The Recognition Policy of the United States 91. sl) Samuel Flagg Bemis The Hussey-Cumberland Mission and American Independence (Princeton Univ. Press 1931) 81: Floridabiancas Antwort an Cumberland, der „might assure his Court, Spain would never acknowledge the independence of the revolted colonies until it was admitted by Great Britain“ (1780 Juli 21). 52) Bemis The Diplomacy of the American Revolution 172.